Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS Genf, Schweiz
26. August - 2. September 2003
1. Der Bericht der leitenden Amtsträger/innen an den Zentralausschuss ist eine verfassungsmäßige Pflicht. Zweck dieses Berichtes ist es, den Zentralausschuss über die Beschlüsse zu informieren, die sowohl der Exekutivausschuss auf seiner Tagung vom 18.-21. Februar 2003 als auch die leitenden Amtsträger/innen auf ihren Tagungen vom 14.-16. November 2002 und 22.-23. Mai 2003 gefasst haben. Über die Tagungen im November 2002 und Februar 2003 wurden die Zentralausschuss-mitglieder bereits durch entsprechende Rundbriefe unterrichtet.
2. Um Vorschläge und Empfehlungen für die Tagung der leitenden Amtsträger/innen im November 2002 auszuarbeiten, war eine aus vier Zentralausschussmitgliedern bestehende Fachgruppe eingesetzt worden. Die leitenden Amtsträger/innen nahmen den Bericht der Fachgruppe anerkennend entgegen und beschlossen die folgenden Maßnahmen, um die Finanzlage des ÖRK mit dem Rahmenhaushalt in Einklang zu bringen, den der Zentralausschuss auf seiner letzten Tagung aufgestellt hatte.
Programm, Struktur und Organisation
3. Entsprechend dem vom Zentralausschuss aufgestellten Rahmenhaushalt war eine Ausgaben-kürzung um mindestens sfr 6,6 Millionen erforderlich. Es lag auf der Hand, dass eine Anpassung der Programme und Mitarbeiterstellen in dieser Größenordnung eine Umstellung der internen Organisation und Leitungsstruktur des Rates notwendig machte. Die leitenden Amtsträger/innen beschlossen deshalb folgende Anpassungen: Anstelle der 15 Teams gibt es nur noch zehn: fünf Teams für die programmatische Arbeit zu den Kernaufgaben des ÖRK, d.h. Glauben und Kirchenverfassung, Mission und Bildungsarbeit, Gerechtigkeit/Frieden/Schöpfung, Internationale Angelegenheiten sowie Diakonie und Solidarität; zwei Teams für die Kommunikationsaufgaben; und drei Teams für Management, Finanzen und Dienstleistungen. Die Zusammenfassung der Teams in Arbeitsbereiche wurde aufgehoben, und die zehn Teams werden stattdessen von einer Programmdirektorin und einem Managementdirektor koordiniert.
4. Im Generalsekretariat wird den übergreifenden zentralen Themen - Arbeitsschwerpunkt Afrika, Dekade zur Überwindung von Gewalt und interreligiöser Dialog - mehr Profil gegeben. Diese drei Themen werden von einem Direktor koordiniert, der als Sonderbeauftragter des Generalsekretärs unmittelbar für den Schwerpunkt Afrika zuständig ist. Der Stellvertretende Generalsekretär wird die allgemeine Verantwortung für kirchliche und ökumenische Beziehungen übernehmen.
5. Die leitenden Amtsträger und Amtsträgerinnen haben auch die revidierten Pläne für die Programme und Aktivitäten gebilligt. In Übereinstimmung mit der im CUV-Dokument betonten Stärkung der Beziehungen und der Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft der Kirchen werden mehr und mehr Aktivitäten des Rates in enger Zusammenarbeit mit Kirchen und ökumenischen Partnerorganisationen durchgeführt. Die leitenden Amtsträger/innen haben beschlossen, sich um Absprachen mit den betroffenen Partnern zu bemühen, um die Aktivitäten in den Bereichen indigene Völker, Netzwerk der Zentren für Laienausbildung sowie regionale Zusammenarbeit im Nahen und Mittleren Osten und im Pazifik ohne eine einschlägige Mitarbeiterstelle in Genf fortsetzen zu können.
6. Im Februar 2003 beschäftigte sich der Exekutivausschuss speziell mit der vorgeschlagenen Verlegung der beiden Regionalreferate Naher und Mittlerer Osten und Pazifik. Der Ausschuss nahm billigend ein internes Grundsatzpapier entgegen, in dem die Prinzipien für einen Ausbau der Beziehungen zu Kirchen und ökumenischen Partnern in der Region sowie Grundprinzip und Leitlinien einer Verlegung der beiden Referate dargelegt werden. Angesichts der ebenfalls geplanten Auslagerung des Programms für indigene Völker und anderer Beispiele für einen dezentralisierten Arbeitsstil legte der Exekutivausschuss dem Mitarbeiterstab nahe, für seine nächste Tagung einen Bericht vorzubereiten, in dem diese Methode ausgewertet und eine konsequente Politik formuliert wird.
7. Angesichts der Veränderungen in der Organisationsstruktur und bei den Profilen für Teams und Programme hat der Exekutivausschuss den Vorschlag gebilligt, zwei neue Kommissionen einzurichten: eine Kommission der Kirchen für Diakonie und Entwicklung sowie eine Kommission für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Sie ersetzen die früheren Beratungs-gruppen für regionale Beziehungen und ökumenisches Miteinanderteilen, für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung sowie die Beratungsgruppen Frauen und Jugend. Die Mitglieder der neuen Kommissionen werden vom Zentralausschuss auf seiner Tagung im August 2003 ernannt. Ferner billigte der Exekutivausschuss die Bildung von Referenzgruppen für die Dekade zur Überwindung von Gewalt, für kirchliche und ökumenische Beziehungen sowie für interreligiöse Beziehungen und Dialog; Vorschläge für die Zusammensetzung dieser Referenzgruppen sollten sich auf eine Überprüfung der früheren Beratungsgruppen in diesen Bereichen stützen.
Personalkürzung
8. Bei der Erwägung von Personalkürzungen haben die leitenden Amtsträger/innen auf ihrer Tagung im November 2002 berücksichtigt, dass die in den Jahren 2001 und 2002 bereits erfolgten Kürzungen Arbeitslast und Arbeitsdruck für die verbleibenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nachhaltig erhöht haben. Es war daher notwendig, die Arbeit so zu reorganisieren, dass - zumal bei weiteren Personalkürzungen – die Aktivitäten konsolidiert würden, ohne jedoch die Arbeit an den Kernaufgaben des Rates zu schwächen. Eine solche Konsolidierung ist vor allem in den Bereichen Kommunikation, Finanzen, Dienstleistungen und US-Büro des ÖRK vorgenommen worden. Zusätzlich sind, wie oben erwähnt, vier Mitarbeiterstellen von einer Auslagerung von Aktivitäten betroffen, die in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern durchgeführt werden. Die Umsetzung der Beschlüsse der leitenden Amtsträger/innen hatte eine Kürzung des bestehenden Mitarbeiterstabs um 21 Vollzeitstellen zur Folge. Damit verbleiben als Kernbelegschaft des ÖRK 136 Vollzeitstellen bzw. 150 Personen. Eine Neubesetzung von 2 1/2 freien Stellen ist zur Zeit in Gang.
Finanzangelegenheiten
9. Auf ihrer Tagung im November 2002 senkten die leitenden Amtsträger/innen nach einer erneuten Einnahmenberechnung und unter Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen die Voranschläge im vom Zentralausschuss aufgestellten Rahmenhaushalt auf sfr 40,8 Millionen, d.h. sfr 900.000 unter den vorsichtigen Schätzungen des Zentralausschusses. Bei der Aufstellung dieses Rahmenhaushalts für Einnahmen und Ausgaben hatte der Zentralausschuss allerdings nicht die Verwendung vorhandener Salden in den Programmfonds in Erwägung gezogen. Finanzierungs-partner hatten jedoch darauf hingewiesen, dass die Salden aus zweckbestimmten Fonds wann immer möglich vor Ende 2003 verwendet werden sollten, da sie ansonsten zurückgefordert werden könnten. Die leitenden Amtsträger/innen beschlossen deshalb, dass die Salden zweckbestimmter Fonds, die Ende 2002 noch verfügbar sind, 2003 ausgegeben werden sollen. Damit würden ordentliche, weniger oder nicht-zweckbestimmte Einnahmen für 2003 frei, mit denen ein außerordentlicher Haushalt finanziert werden könnte. Auf dieser Basis haben die leitenden Amtsträger/innen dem revidierten Rahmenhaushalt für 2003 zugestimmt, der sich nicht wesentlich von dem des Zentralausschusses unterscheidet.
10. Allerdings sind noch weitere Schritte notwendig, wenn die Strategie eine dauerhafte Wirkung zeigen soll. Insbesondere muss der stete Rückgang bei den Beitragseinnahmen – in den vergangenen drei Jahren um durchschnittlich 5% p.a. - gestoppt werden, wenn eine weitere Schwächung des Rates vermieden werden soll. Betroffen sind sowohl die Einnahmen von spezialisierten Finanzierungspartnern als auch aus Mitgliedsbeiträgen. Die leitenden Amtsträger/
innen haben Grundsätze für eine Einnahmenpolitik geprüft, die vom Exekutivausschuss ausformuliert werden soll. Darunter der Grundsatz, dass Mitgliedsbeiträge, die für die Kerngeschäfte des Rates wesentlich sind, als obligatorische Beiträge zu betrachten sind, welche nach einer leicht verständlichen, transparenten und rationalen Formel berechnet werden. Die Mitgliedskirchen sind Anspruchsberechtigte in dieser Organisation, und ihre Beiträge sind Ausdruck sowohl ihrer Pflichten als auch ihrer Vorteile als Mitglieder. Wer hingegen nicht zahlt, muss mit Sanktionen und letztlich mit dem Verlust der Vorteile aus der Mitgliedschaft rechnen. Zusätzlich haben die leitenden Amtsträger/innen der Umsetzung eines Aktionsplans zur Stärkung der Beziehungen zu den wichtigsten Finanzierungspartnern für 2003 zugestimmt.
11. Auf seiner Tagung im Februar 2003 nahm der Exekutivausschuss einen Bericht über die vorläufigen Ergebnisse für das Jahr 2002 entgegen und nahm zur Kenntnis, dass sich das Defizit von sfr 1 Million im Betriebshaushalt innerhalb des gebilligten Haushalts bewegt. Der Ausschuss nahm ferner zur Kenntnis, dass sich die Abwärtstendenz bei den Beiträgen für 2002 fortgesetzt hat; ebenso die Verluste bei Anlage- und Devisengeschäften. Die vorläufige Bilanz bestätigt daher eine Fortsetzung der kritischen Finanzsituation im ÖRK. Der Exekutivausschuss beschäftigte sich auch mit der detaillierten Haushaltsaufstellung für 2003 und begrüßte, dass sie mit dem Rahmenhaushalt übereinstimmt, den die leitenden Amtsträger/innen auf ihrer erweiterten Sitzung im November 2002 gebilligt hatten. Der Haushalt 2003 sieht sfr 43,4 Millionen Gesamteinnahmen und 46,2 Millionen Gesamtausgaben vor und geht von einer Inanspruchnahme der Programmmittelsalden in Höhe von sfr 3,8 Millionen aus. Somit könnte sfr 1 Million an den Allgemeinen Rücklagenfonds überwiesen werden.
12. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses nahmen an der Tagung der leitenden Amtsträger/innen im Mai 2003 teil, um die Finanzlage des Rates einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die leitenden Amtsträger/innen stellten mit Genugtuung fest, dass die Buchprüfung für das Jahr 2002 die dem Exekutivausschuss unterbreiteten Ergebnisse bestätigte. Ein interner Finanzbericht für die ersten vier Monate des Jahres 2003 weist einen Überschuss von fast sfr 500.000 gegenüber einem Defizit von 2,8 Millionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres aus. Einigen Anlass zur Sorge gab die Tatsache, dass die Beiträge hinter dem Voranschlag zurückblieben; jedoch bewegten sich auch die Ausgaben für die vier Monate unterhalb des Voranschlags. Ein revidierter Voranschlag für das ganze Jahr zeigt, dass Einnahmen und Ausgaben fast genau dem vom Exekutivausschuss gebilligten Hauhalt entsprechen, einschließlich des zum Jahresende erwarteten Überschusses von sfr 1 Million. Auf der Grundlage dieser Berichte drückten die leitenden Amtsträger/innen ihre verhaltene Zuversicht aus, dass die im November des vergangenen Jahres gefassten Beschlüsse zu greifen beginnen.
13. Den leitenden Amtsträgern und Amtsträgerinnen lag ebenfalls ein revidierter Rahmenplan für die Mitgliedschaftskampagne vor. Sie stimmten den folgenden grundlegenden Richtlinien zu:
- Kirchen, die schon seit langem ihre Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet haben, sollen auf die Konsequenz der sich daraus für sie ergebenden passiven Mitgliedschaft verwiesen werden;
- ein Mindestbeitrag von sfr 1.000 soll gegenüber jenen Kirchen bekräftigt werden, die 2002 einen geringeren Betrag bezahlt haben;
- die Regel, dass Vertreter von Mitgliedskirchen, die keinen Beitrag entrichten, kein Anrecht auf Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen der leitenden und beratenden Gremien des ÖRK haben, wird beibehalten;
- die orthodoxen Kirchen sollen aufgefordert werden, ihre Beiträge wesentlich zu erhöhen;
- dem Zentralausschuss im August 2003 soll eine revidierte Formel für die ab 2004 gültige Höhe der Mitgliedsbeiträge zur Diskussion, Annahme und Durchsetzung unterbreitet werden.
14. Die leitenden Amtsträger/innen erhielten ebenfalls das revidierte Dokument für die Programm- und Finanzplanung für die Jahre 2003-2005 ("Blue Book"), das in Aufnahme der Beschlüsse des Exekutivausschusses und in Vorbereitung des Treffens mit ökumenischen Partnerorganisationen erarbeitet worden war. Sie stellten bemerkenswerte Fortschritte in der Straffung und gezielten Ausrichtung der ÖRK-Programme sowie eine stark verbesserte Zusammenarbeit zwischen Programmen und Management im ÖRK fest. Dieser Prozess wird sich auch in der Ausarbeitung der detaillierten Programm- und Finanzpläne für 2004 fortsetzen, die dem Zentralausschuss unterbreitet werden.
Sonderkommission
15. Nach der Zentralausschusstagung ist viel Zeit und Energie darauf verwendet worden, auf die Diskussion zu reagieren, die in einigen Mitgliedskirchen über den Bericht der Sonderkommission und dessen Implikationen für den Rat eingesetzt hat. Der Exekutivausschuss im Februar 2003 nahm zur Kenntnis, dass die Januar-Ausgabe der Ecumenical Review ausschließlich dem Bericht der Sonderkommission und den Beschlussfassungen des Zentralausschusses gewidmet war, und schlug vor, den Mitgliedskirchen diesen Bericht und weitere Beiträge aus der Ecumenical Review in Form eines Heftes zuzusenden, damit sich die Kirchen mit den Dokument beschäftigen, über die darin enthaltenen Empfehlungen diskutieren und ihre Stellungnahmen dem ÖRK mitteilen.
16. Des Weiteren nahm der Exekutivausschuss einen Zwischenbericht zum Übergang zu einer Entscheidungsfindung im Konsensverfahren entgegen (s. GEN 4.1) und prüfte die Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen aus der Mitgliedschaftsstudie (s. GEN 4.2) und deren Aufnahme in den Bericht der Sonderkommission. Beide Angelegenheiten standen auch auf der Tagesordnung des Koordinierungsausschusses der Sonderkommission im Juni 2003 (s. GEN 4).
Neunte Vollversammlung
17. Schließlich nahm der Exekutivausschuss Berichte über erste Vorbereitungen für die Neunte Vollversammlung entgegen, die im Februar 2006 in Porto Alegre stattfinden wird. Auf der Grundlage der vorbereitenden Arbeiten des Stabes billigte der Exekutivausschuss Richtlinien für die Zuweisung der Sitze an die Mitgliedskirchen. Insbesondere schlug er vor, dass die Gesamtzahl der Delegierten 700 nicht übersteigen sollte. 85% dieser 700 Delegierten sind durch die Mitgliedskirchen zu ernennen. Der Ausschuss ist der Meinung, dass 25% der Sitze für orthodoxe Mitgliedskirchen reserviert werden sollten.
18. Auf ihrer Tagung im Mai 2003 erörterten die leitenden Amtsträger/innen den Bericht der Kerngruppe des Planungsausschusses für die Vollversammlung (s. GEN 9), der die Grundlage für die Diskussion und Beschlüsse des Zentralausschusses bildet.
Neugestaltung der ökumenischen Bewegung
19. Im Mai 2003 kamen die leitenden Amtsträger/innen auf den Beschluss des Zentralausschusses im Blick auf den dritten Teil des Berichts des Generalsekretärs - in dem er 'eine ökumenische Neugestaltung für das 21. Jahrhundert' anregte - zurück, "einen Prozess der Analyse und Reflexion über verschiedene Konfigurationen der Ökumene der Zukunft einzuleiten, hierbei die gegenwärtigen Strukturen und die neuen Tendenzen zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die Kirchen in aller Welt haben, und der nächsten Vollversammlung einen entsprechenden Bericht sowie Empfehlungen vorzulegen". Gemäß dieser Empfehlung billigten die leitenden Amtsträger/innen den Plan für ein Treffen im November dieses Jahres; ein Zwischenbericht über den Stand der Diskussion soll dem Zentralausschuss unterbreitet werden (s. GEN 10.1).
Referenzgruppe über menschliche Sexualität
20. Auf ihrer Tagung im Mai 2003 nahmen die leitenden Amtsträger/innen einen Zwischenbericht der Referenzgruppe über menschliche Sexualität entgegen. Diese Gruppe wurde vom Generalsekretär in Absprache mit den leitenden Amtsträgern und Amtsträgerinnen einberufen; die Aufforderung hierzu war vom Ausschuss für Programmrichtlinien auf der Vollversammlung in Harare ausgegangen. In der Debatte in Harare lag der Nachdruck auf der sexuellen Orientierung; inzwischen bezieht sie alle Fragen den menschlichen Sexualität ein. Das Thema wird nicht länger als schwierige Frage betrachtet, der man besser ausweichen sollte; vielmehr wurde Handlungsspielraum und die Möglichkeit zur Analyse geschaffen. Es ist offensichtlich, dass aufgrund der größeren Offenheit in manchen Kirchen die Tendenz abnimmt, verschiedene Situationen einfach zu leugnen. Auch in der Verfahrensweise ist größere Klarheit geschaffen worden, z.B. durch die Empfehlungen des zweiten Seminars in Bossey im Blick auf den sprachlichen Umgang mit dem Thema der menschlichen Sexualität. In vielen Mitgliedskirchen finden Diskussionen über die verschiedenen Aspekte der menschlichen Sexualität statt, obwohl festgehalten werden muss, dass bisher nur wenige Kirchen spezifische Programme oder diesbezügliche Bildungsarbeit in Angriff genommen haben.
21. Als globale Gemeinschaft von Kirchen befindet sich der ÖRK in der privilegierten Lage, Mitgliedskirchen mit unterschiedlichen Ansichten und Positionen zur Frage der menschlichen Sexualität einbeziehen zu können. Indem er nicht Teil der lokalen und nationalen kirchlichen Szene ist, kann der ÖRK einen Raum zur fruchtbaren Begegnung bieten, ohne direkt in die unmittelbaren Debatten vor Ort eingebunden zu sein. Die Antwort der Kirchen auf die Anfrage des ÖRK-Generalsekretärs, ihre offiziellen Erklärungen zu Fragen der menschlichen Sexualität zur Verfügung zu stellen, hat den ÖRK zu einem geschätzten Treuhänder der unterschiedlichen kirchlichen Perspektiven zu diesem Thema gemacht. Der ÖRK ist aufgefordert, auf die verschiedenen Stimmen aus den Kirchen zu hören und zu achten, die unterschiedliche, doch authentische Geschichten und Erfahrungen widerspiegeln. Auch hat der ÖRK eine wichtige Kommunikationsfunktion, um der weiteren Gemeinschaft zu vermitteln, was die Kirchen zur Frage der menschlichen Sexualität sagen und tun. Auf diese Weise bringt der ÖRK die Kirchen in lebendigen Kontakt zueinander zu einer Frage, die sie potenziell trennt, und bietet eine globale ökumenische Plattform für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema.
Öffentliche Angelegenheiten
22. Dem Exekutivausschuss im Februar 2003 lag eine detaillierte Analyse vor, in der die Reaktionen und das Engagement des Rates in den verschiedenen Situationen internationaler Spannungen beschrieben wurden. Er nahm eine Erklärung gegen eine Militärintervention im Irak an. Ferner billigte er eine Erklärung zur Lage in Zypern sowie einen Protokollpunkt zum Friedensprozess in Sri Lanka. In beiden Situationen engagiert sich der ÖRK seit Jahren.
23. Auf ihrer Tagung im Mai 2003 wurde den leitenden Amtsträgern und Amtsträgerinnen ein Bericht über öffentliche Angelegenheiten vorgelegt. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der durch den Irakkrieg geschaffenen Lage und ihre Auswirkungen auf die Region insgesamt, einschließlich des israelisch-palästinensischen Konflikts. Ferner wurden sie über die aktive Rolle informiert, die der Ökumenische Rat der Kirchen in der Begleitung der Friedensverhandlungen im Sudan spielt. Die leitenden Amtsträger/innen erörterten folgende Punkte für eine öffentliche Stellungnahme durch den Zentralausschuss: Nacharbeit zur Diskussion in Potsdam 2001 über den "Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt", eine Reaktion auf die Situation nach dem Krieg im Irak, eine aktualisierte Lagebeurteilung über Zypern, ein Grundsatzpapier zu Europa sowie einen Vorschlag für ein ökumenisches Begleitprogramm für die Kirchen in Simbabwe.
Dekade zur Überwindung von Gewalt
24. Auf seiner Tagung im Februar 2003 wurde dem Exekutivausschuss über die Kampagne zur Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas berichtet, die den Schwerpunkt für 2002 gebildet hatte, wie auch über das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel, das seit September 2002 läuft. Der Ausschuss bestätigte ebenfalls den vorgeschlagenen Schwerpunkt für 2003: Sudan - Heilung und Versöhnung.

