Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Genf, Schweiz
26. August - 3. September 2002
I. Die Herausforderungen von Globalisierung und Gewalt
1. Es ist neunzehn Monate her seit unserer letzten Zusammenkunft als Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen in Potsdam. Was diese Tagung besonders kennzeichnete, war die Tatsache, dass wir auf internationaler Ebene gemeinsam die Ökumenische Dekade zur Überwindung von Gewalt eröffneten. Seither haben in allen Teilen der Welt eine große Zahl von eindrücklichen und phantasievollen Eröffnungsveranstaltungen stattgefunden. Kirchen, ökumenische Partnerorganisationen, Aktionsgruppen und Netzwerke haben begonnen, aktiv auf den Aufruf des Zentralausschusses zu antworten. Die Dekade ist weltweit zu einem neuen Kristallisationspunkt für ökumenische Initiativen geworden.
2. Gerade in dem Moment, als am 11. September 2001 die Nachricht von den terroristischen Angriffen in den Vereinigten Staaten eintraf, hörte der Exekutivausschuss einen Bericht über Entwicklungen und Pläne im Blick auf die Dekade. Die Ereignisse in den zwölf Monaten seither haben die Welt und die Kirchen vor dramatische und unerwartete Herausforderungen gestellt. Sicherheit ist jetzt zum obersten Interesse der Regierungen und Menschen geworden. Im Dienst der Sicherheit werden national und international vereinbarte Maßstäbe der Menschenrechte beiseite geschoben, wird internationales Recht vernachlässigt, und der Einsatz militärischer Kräfte ist von neuem als ein legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele akzeptiert worden.
3. In Potsdam haben wir auch ein Diskussionsdokument über den „Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt“ beraten und entgegengenommen. Die Auseinandersetzung seit dem 11. September darüber, wie „Terrorismus“ zu interpretieren und wie auf ihn zu antworten sei, hat diese Diskussion in ein neues Licht gerückt. Die Kirchen sind tief gespalten angesichts der Frage, ob und unter welchen Bedingungen sie militärische Interventionen im Rahmen des „Krieges gegen den Terrorismus“ unterstützen sollen. Ohne Zweifel ist die Dekade zur Überwindung von Gewalt heute noch dringender, als sie es vor neunzehn Monaten oder zur Zeit der Vollversammlung in Harare war. Aber die Kirchen sind sich ihres Zeugnisses für Frieden und Versöhnung weniger gewiss als zuvor.
4. Seit dem Ende des letzten Jahres haben zahlreiche hochrangige interreligiöse Begegnungen stattgefunden, insbesondere zwischen christlichen und muslimischen Repräsentanten. Sie alle haben feierliche Erklärungen verabschiedet, in denen sie Terrorismus und Gewalt verurteilen und ihre gemeinsame Verpflichtung zu Frieden und Versöhnung bekräftigen. Regierungen und internationale Organisationen äußern immer häufiger die Erwartung, dass die Oberhäupter von religiösen Gemeinschaften einen Beitrag leisten, um die Kommunikation zwischen Konfliktparteien wiederherzustellen und die Spirale der Gewalt aufzubrechen, vor allem im Mittleren Osten. Gleichzeitig werden jedoch weiterhin religiöse Gefühle und Loyalitäten eingesetzt, um Feindbilder zu nähren und aggressive Strategien zu legitimieren.
5. Die Angriffe vom 11. September und die Entwicklungen seither haben auch einem anderen Thema unserer Diskussionen in Potsdam neue Dringlichkeit verliehen, d.h. der Herausforderung wirtschaftlicher Globalisierung und der Suche nach einer alternativen ökumenischen Vision im Blick auf die Globalisierung. Es wäre zwar offenkundig eine übermäßige Vereinfachung, wollte man eine direkte und ursächliche Verbindung herstellen zwischen den Auswirkungen ökumenischer Globalisierung und dem Auftreten des internationalen Terrorismus; dennoch lässt sich nicht übersehen, dass die von der Logik der Macht gesteuerte wirtschaftliche Globalisierung potentiell auf strukturelle und sogar direkte Gewalt angelegt ist. Die Suche nach einer Alternative zur wirtschaftlichen Globalisierung, die während der letzten eineinhalb Jahre vom Ökumenischen Rat in Zusammenarbeit mit dem Reformierten Weltbund, dem Lutherischen Weltbund und regionalen ökumenischen Organisationen aktiv vorangetrieben worden ist, und die Dekade zur Überwindung von Gewalt mit ihrer Suche nach Frieden und Versöhnung sind Ausdruck der gleichen ökumenischen Grundverpflichtung.
6. Es war von Anfang an die biblisch verankerte Grundüberzeugung in der ökumenischen Diskussion, dass Frieden und Gerechtigkeit untrennbar verbunden sind. Wahrer Friede ist die Frucht der Gerechtigkeit im Sinne von rechten Beziehungen in der Gemeinschaft. Gerade an dieser Stelle werden jedoch die Auswirkungen der Globalisierung am schärfsten spürbar. Globalisierung unterwirft alle Beziehungen und Wechselwirkungen in der Gesellschaft der ökonomistischen Logik des Marktes, d.h. dem Kalkül von Kosten und Nutzen, und nötigt alle Länder, sich der ungebremsten Dynamik des globalen Marktes zu öffnen. Dies hat zur Folge, dass Gemeinschaften aufgebrochen und eine große Zahl von Menschen und ganze Bevölkerungen an den Rand gedrückt oder von der Teilhabe ausgeschlossen werden. Wirtschaftliche Globalisierung hat Hunderte von Millionen von Menschen in extremer Weise verwundbar gemacht, indem sie ihnen versagt, was ihnen zusteht, um die Grundbedürfnisse ihres Lebens zu befriedigen. Verwundbarkeit als Konsequenz von Armut, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Gewalt in ihren vielfältigen Erscheinungsformen verurteilt mehr und mehr Menschen zu einer ständigen Opferrolle unter der Herrschaft von Mächten, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Dieses Grundempfinden, zu einer Opferexistenz verurteilt zu sein, wird dann von jenen ausgebeutet, die sich in Terrorakten engagieren.
7. Der brutale Schock des 11. September hat plötzlich zutage gebracht, dass unter den Bedingungen der Globalisierung sogar die scheinbar Mächtigen, denen die Vorteile wirtschaftlicher Globalisierung zugute kommen, verwundbar sind. Für eine kurze Zeit nach den Ereignissen des 11. September gab es die vergebliche Hoffnung, dass der Schock dazu führen könnte, die grundlegende Gegebenheit von wechselseitiger Verwundbarkeit zu erkennen und anzuerkennen, die so zu einem Ansporn für neue Formen von Kooperation und Solidarität werden könnte. Bemühungen darum, die Ungerechtigkeiten, die durch den Prozess der Globalisierung verschärft worden sind, auszugleichen und wechselseitige Abhängigkeit in aktive Partnerschaft zu verwandeln, hätten in der Tat den Grund gelegt für einen Rahmen gemeinsamer Sicherheit und so die gefährliche Asymmetrie im Verhältnis zwischen Tätern und Opfern überwunden.
8. Wie gesagt, es war eine vergebliche Hoffnung, denn die Reaktion auf Seiten der Menschen und Regierungen in den mächtigen industrialisierten Ländern zielte stattdessen darauf, erhöhte Sicherheit vor den Bedrohungen des Terrorismus zu verlangen. Die Tatsache, dass die Globalisierung Gewinner und Verlierer erhöhter Verwundbarkeit aussetzt, und der Schock, nicht nur in den Vereinigten Staaten, zum Opfer eines brutalen Angriffs geworden zu sein, hat die im Prozess der Globalisierung angelegte konfliktträchtige Dynamik verschärft. Wenn beide Seiten in einem Konflikt sich als Opfer der Gewalt und Aggression der jeweiligen Gegenseite verstehen, kommt der Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt, die sich wechselseitig rechtfertigen, in Gang. Die Konfrontation der Gewalt zwischen Israel und Palästina ist das dramatischste Beispiel für diesen Zusammenhang.
9. Der internationale Terrorismus bedient sich der technologischen Mittel und Strategien der Globalisierung, um ihre zentralen Symbole (World Trade Center und Pentagon) anzugreifen und damit die innere Logik der Globalisierung aufzudecken und herauszufordern, d.h. eine Logik der Macht als hegemonialer Beherrschung, die auf Sicherheit angewiesen ist und daher Verwundbarkeit auf ein Minimum zu reduzieren sucht. Der defensive Sicherheitsreflex bringt die im Projekt der Globalisierung angelegten Widersprüche an den Tag, wie sich an den protektionistischen Politikentscheidungen der US-amerikanischen Regierung zeigt. Sicherheit fordert streng überwachte Grenzen; Ausgrenzung oder sogar die aktive „Liquidierung“ derer, die als eine Bedrohung wahrgenommen werden, erscheint als eine legitime Konsequenz des Verlangens nach Sicherheit. Aber die Schleusen, die durch die Globalisierung bewusst geöffnet worden sind, lassen sich nicht wieder schließen, auch nicht durch die Errichtung von Zäunen oder durch die Verstärkung der polizeilichen Überwachung von Grenzen. Das Beispiel Südafrikas zeigt, dass auch eine Apartheidpolitik auf die Dauer nicht durchgehalten werden kann.
10. Eine von der ökumenischen Bewegung gesuchte Alternative, die der Herausforderung sowohl der Globalisierung wie der „Kultur der Gewalt“ begegnen soll, muss danach trachten, die Logik der Macht als Beherrschung zu überwinden. Sie muss die Grundgegebenheit wechselseitiger Verwundbarkeit ernst nehmen und der Einsicht Raum schaffen, dass verwundbar zu sein nicht gleichzeitig bedeutet, Opfer zu sein. Verwundbarkeit ist nicht notwendigerweise und unvermeidlich ein Zeichen von Schwäche; sie verweist vielmehr auf die grundlegende Tatsache, dass alle menschliche Gemeinschaft getragen und unterstützt wird von Beziehungen der Wechselseitigkeit in und mit der umfassenden Erdgemeinschaft, und erkennt damit an, dass die eigenen Bedürfnisse und die der anderen unlösbar miteinander verwoben sind. Die ökumenische Antwort auf die Globalisierung muss daher der Versuchung widerstehen, die Perspektive des potentiellen oder tatsächlichen Opfers anzunehmen, das sich in einer Situation der Verwundbarkeit zu schützen sucht. Vielmehr sollte sie Beziehungen von Gegenseitigkeit und Reziprozität stärken und ausdehnen und so das Empfinden von menschlicher Sicherheit vergrößern. Es gibt keinen Weg zu Frieden mit Gerechtigkeit durch defensive Sicherheit, sondern nur durch die Bemühung, die menschliche Grundgegebenheit von Abhängigkeit und Verwundbarkeit zu verwandeln in eine Quelle von Kraft, um lebensfähige Beziehungen innerhalb und zwischen Gemeinschaften und mit der ganzen Schöpfung zu stärken. Dies ist das Grundanliegen der Dekade zur Überwindung von Gewalt wie auch der Auseinandersetzungen um Gerechtigkeit in einer globalisierten Welt.
11. Die christliche Gemeinschaft ist verwurzelt in der Grundüberzeugung, dass Gott in Jesus Christus die äußerste Verwundbarkeit und Wehrlosigkeit des Todes am Kreuz angenommen hat, um die Bundesbeziehung wiederherzustellen, die durch menschliche Sünde zerbrochen war. Gott, die Quelle aller Macht, wurde machtlos, um die Logik von Herrschaft und Gewalt zu brechen. In Christus hat Gott die Welt mit sich selbst versöhnt und so den Weg bereitet zur Versöhnung auch in der menschlichen Gemeinschaft und für eine neue Schöpfung. Das Streben danach, die Situation wechselseitiger Verwundbarkeit zu verwandeln in Richtung auf den Bau versöhnter Gemeinschaft, steht im Widerspruch zur Logik der Globalisierung. Es erfordert eine Bereitschaft zur ständigen geistlichen Unterscheidung und Wachsamkeit und lässt sich nicht leicht in Einklang bringen mit der Formulierung von Strategien zur Bildung von Gegenmacht. Natürlich muss die ökumenische Bewegung Bündnisse eingehen mit denen, die sich für eine „Globalisierung von unten“, eine „Globalisierung der Solidarität“ einsetzen. Aber die ökumenische Vision der möglichen Transformation von Globalisierung und Gewalt reicht weiter und gründet im Sein der Kirche selbst als einer alternativen Gemeinschaft und geht daher auch über die anspruchsvollsten Aktionsprogramme und Strategien hinaus. Dies führt uns zurück zu einer Einsicht, die sich im Rahmen des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung herauszuschälen begann, aber noch darauf wartet, voll rezipiert und entwickelt zu werden.
12. Ein Versuch in dieser Richtung ist mit dem Studienprozess über „Ekklesiologie und Ethik“ unternommen worden, der in der Periode von 1993-96 durchgeführt wurde (vgl. Ecclesiology and Ethics. Ecumenical Ethical Engagement, Moral Formation and the Nature of the Church, ed. by Thomas Best and Martin Robra, WCC Geneva 1999). Die im Verlauf dieses Studienprozesses gewonnenen Einsichten erhalten eine neue Bedeutung im Rahmen der gegenwärtigen ökumenischen Suche nach einer Antwort und Alternative zu Globalisierung und Gewalt. Dies gilt insbesondere für die Grundaussage, dass „der Glaube das Sein der Kirche immer als eine ‚moralische‘ Wirklichkeit verstanden hat. Glaube und Nachfolge gewinnen Gestalt in und als eine gemeinschaftliche Lebensform. Die Erinnerung an Jesus Christus (anamnesis), aus welcher die Kirche hervorgeht, ist eine Kraft zur Gestaltung moralischer Existenz. Die Trinität wird erfahren als ein Bild für menschliche Gemeinschaft und als Grundlage für das Verständnis von Gesellschaft und kirchlicher Realität. Solche Erläuterungen könnten, aber müssen nicht fortgesetzt werden, da sie alle auf den gleichen Punkt zulaufen: die Kirche hat nicht nur, sondern ist eine soziale Ethik, eine Koinonia-Ethik“ (a.a.O. 4f.). Die Kirche ist dazu bestimmt, eine neue Form und Qualität von Beziehung zu leben, eine neue Gemeinschaft in Christus, die bereits die Alternative darstellt zu den verformten Beziehungen als Folge von Globalisierung und Gewalt. Aber die real existierenden Kirchen passen sich weitgehend den Normen und Strukturen sozialer Beziehungen in ihren jeweiligen Gesellschaften an. Das Nachdenken darüber, was es heißt, Kirche zu sein, stellt daher eine Herausforderung für uns alle dar.
II. „Kirche sein“ als thematischer Schwerpunkt für diese Tagung des Zentralausschusses
13. Ich habe meinen Bericht begonnen mit einem Rückblick auf unsere letzte Tagung in Potsdam; ich habe unsere Beratungen dort in Erinnerung gerufen und sie in den Rahmen der dramatischen Ereignisse hineingestellt, die unsere Aufmerksamkeit während dieses letzten Jahres in Anspruch genommen haben. Dies hat mich veranlasst, Überlegungen weiterzuführen, die ich während meines kurzen Studienurlaubs im Oktober und November des vergangenen Jahres begonnen habe und deren Ergebnisse in Kürze veröffentlicht vorliegen werden. Die Tatsache, dass zwischen dem Bericht des Moderators und meinem eigenen wenigstens implizit eine Konvergenz besteht in dem Versuch, die Diskussion über Globalisierung und Gewalt mit dem grundlegenden ökumenischen Interesse an der Ekklesiologie zu verbinden, erscheint mir durchaus willkommen.
14. Diese Übereinstimmung geht jedenfalls teilweise zurück auf die Tatsache, dass die Frage, was es heißt, Kirche zu sein, sich als der zentrale thematische Schwerpunkt für diese Tagung des Zentralausschusses herausgeschält hat. „Kirche sein“ wurde 1999 vom Zentralausschuss als einer von vier Schwerpunktbereichen für die Arbeit des ÖRK in der Periode zwischen der Achten und der Neunten Vollversammlung herausgestellt. Ich habe meinen letztjährigen Bericht in Potsdam mit einigen Überlegungen zu diesem Thema abgeschlossen und dabei besonders auf den Zwischenbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK Bezug genommen. Nun liegt uns nicht nur der Abschlussbericht der Sonderkommission vor, dessen Empfehlungen uns veranlassen, unseren Dialog über die Kirche und die Kirchen zu vertiefen. Darüber hinaus sind wir eingeladen worden, an einer Feier zur Erinnerung an 75 Jahre seit der ersten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lausanne 1927 teilzunehmen. Das Zusammenfallen dieses Datums mit unserer Tagung hat die Amtsträger zu dem Vorschlag bewogen, zwei Plenarsitzungen während dieser Tagung des Zentralausschusses der gegenwärtigen Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung zu widmen.
15. Wir werden daher in zwei Sitzungen morgen Vormittag über Fragen beraten, die sich aus der Studie von Glauben und Kirchenverfassung über „Das Wesen und die Bestimmung der Kirche“ ergeben und das spezifische Problem der ökumenischen Implikationen der wechselseitigen Anerkennung unserer gemeinsamen Taufe erörtern, das nicht nur im Rahmen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, sondern auch in der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit und der Gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der römisch-katholischen Kirche diskutiert worden ist. Die beiden anderen thematischen Plenarsitzungen im Programm dieser Tagung, d.h. das regionale Plenum zu Asien morgen Nachmittag und die Plenarsitzung über die ökumenische Studie zum Rassismus, werden in unterschiedlicher Weise den Schwerpunkt auf Fragen der Ekklesiologie und des Kircheseins fortführen. Die Diskussion über den Bericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit, der am Donnerstagmorgen vorgelegt wird, kann daher auf die Beratungen in den vorangegangenen Tagen zurückgreifen und wird unsere Überlegungen zum Schwerpunkt des „Kircheseins“ in sinnvoller Weise abschließen.
16. Das Studiendokument von Glauben und Kirchenverfassung über „Das Wesen und die Bestimmung der Kirche“ stellt die vorläufigen Ergebnisse der Bemühungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung nach der fünften Weltkonferenz in Santiago de Compostela dar, die sich darauf richten, eine gemeinsame oder Konvergenzerklärung auszuarbeiten über das, was die Kirchen über ihr Verständnis der Kirche und ihrer Mission in und für die Welt gemeinsam sagen können. Als ein Dokument, das eine sich abzeichnende Konvergenz aufzeigen soll, konzentriert es sich auf grundlegende Lehraussagen und bietet daher nicht unmittelbar eine Antwort auf die Frage, was es unter den gegenwärtigen Herausforderungen heißt, Kirche zu sein. Der Vorschlag jedoch, dass wir die Diskussion in unserer Plenarsitzung auf die beiden Abschnitte „Gemeinschaft und Vielfalt“ und „Die Kirche als eine Gemeinschaft von Ortskirchen“ (S. 34-39) konzentrieren sollten, stellt wenigstens implizit den Bezug her zu der Frage des Kircheseins unter den Bedingungen von Globalisierung und Gewalt.
17. Im revidierten Artikel III der Verfassung des Ökumenischen Rates heißt es, es sei das „Hauptziel der Gemeinschaft der Kirchen im Ökumenischen Rat der Kirchen … einander zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft aufzurufen, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet, durch Zeugnis und Dienst an der Welt, und auf diese Einheit zuzugehen, damit die Welt glaube.“ In einer Welt, wo viele der postmodernen Vielfalt und dem ungezügelten Individualismus das Wort reden, während andere das Zerbrechen ihrer Gemeinschaften unter dem Einfluss der Globalisierung erleben, erhält diese grundlegende Verpflichtung auf die Einheit der Kirche neue Bedeutung. Dies ist und bleibt die grundlegende raison d’être der ökumenischen Bewegung – nicht als Selbstzweck, sondern als zentraler Maßstab all ihrer Bemühungen. Die Gemeinschaft untereinander in Glauben und Leben, Zeugnis und Dienst zu befördern ist die Verpflichtung, welche die Kirchen in der Gemeinschaft des ÖRK übernommen haben.
18. Der Prozess der Globalisierung mit ihrer Logik von Macht und Herrschaft erinnert uns jedoch daran, dass Einheit im Sinne von Vereinheitlichung und Homogenisierung unterdrückerisch und damit zum Auslöser werden kann für die defensive oder auch militante Bekräftigung von partikularen Identitäten auf der Grundlage von Nationalität, Ethnizität, Kultur oder Religion. Die Vision der Einheit der Kirche ist nicht ein Projekt imperialer Herrschaft mit dem Ziel, ein einheitliches System von Lehre, Struktur und Gottesdienstformen herzustellen; es ist eine Einheit, die anerkennt, dass „eine reiche Vielfalt an christlichem Leben und Zeugnis (besteht), das sich aus der Vielfalt kultureller und historischer Kontexte ergibt“ (a.a.O. Abs. 62). Es ist eine Einheit in der Vielfalt und Vielfalt in Einheit. „Authentische Vielfalt im Leben der Gemeinschaft darf nicht unterdrückt, authentische Einheit darf nicht illegitimer Vielfalt ausgeliefert werden. Jede Ortskirche muss der Ort sein, wo zwei Dinge gleichzeitig garantiert werden: die Wahrung der Einheit und die Entwicklung einer legitimen Vielfalt“ (Abs. 63).
19. Aber was heißt „authentisch“ und „legitim“? Hier geht es um einen ständigen Akt der geistlichen Unterscheidung, der sich dem Versuch entzieht, feste Regeln aufzustellen. Aber gerade in dieser fortwährenden Bemühung, Einheit und Vielfalt, das Lokale und das Globale zusammenzuhalten, bilden die Kirchen ihre Alternative zur Vision der Globalisierung aus. In dem Maße, in dem die Kirchen einander in der Vielfalt der Kulturen, Spiritualitäten und konfessionellen Identitäten anerkennen können, bekräftigen sie ihre Zusammengehörigkeit in Gemeinschaft und widerstehen den Kräften der Ausgrenzung und Fragmentierung. Indem sie die Disziplin der wechselseitigen Rechenschaftspflichtigkeit annehmen, können die Kirchen die Verwundung durch ihre fortdauernde Trennung verwandeln in greifbare Formen der wechselseitigen Unterstützung, statt ihr Eigeninteresse in einem auf Konkurrenz angelegten globalen Kontext zu verfolgen. Indem sie die Einheit der Kirche als eine „konziliare Gemeinschaft von wahrhaft geeinten Ortskirchen“ (Vollversammlung Nairobi 1975) bekräftigen, bieten sie ein alternatives Modell für die Verknüpfung des Globalen und des Lokalen, das eine Herausforderung darstellt für den gegenwärtigen Trend, lokale Gemeinschaften zu nötigen, ihre Bedürfnisse und Ressourcen den Anforderungen des globalen Systems unterzuordnen.
20. Aber dies alles: wechselseitige Anerkennung, gegenseitige Rechenschaftspflichtigkeit und die Fähigkeit, in konziliarer Gemeinschaft zu leben, setzt voraus, dass es ein grundlegendes Band der Gemeinschaft gibt, auch wenn die Kirchen noch nicht völlig geeint sind. Dieses Band der Gemeinschaft ist geknüpft durch die eine Taufe in Christus, und daher ist die Anerkennung dieser einen Taufe zu einem Schwerpunkt der ökumenischen Diskussion geworden. Indem die Kirchen die Taufe wechselseitig anerkennen, bekräftigen sie, dass ihre Gemeinschaft nicht nur auf einer funktionalen oder instrumentalen Vereinbarung zur Zusammenarbeit beruht, sondern dass sie in der Gemeinschaft des dreieinigen Gottes wurzelt. Dies führt dann freilich zu der weiteren Folgerung: „Die Anerkennung der einen Taufe in Christus stellt einen dringenden Ruf an die Kirchen dar, ihre Spaltungen zu überwinden und ihre Glaubensgemeinschaft in allen Aspekten des christlichen Lebens und Zeugnisses kundzutun“ (s. a.a.O. S. 45). In der Taufe hat Christus uns alle in Anspruch genommen und uns eine neue gemeinsame Identität verliehen. Wir können uns dem Band der Taufe nicht entziehen, ohne den vorausgehenden Ruf und die Tat Christi zu verleugnen.
21. Eine sehr andere Perspektive auf das Kirchesein wird mit dem Asienplenum vorgestellt werden. Zwar teilt Asien mit seinen Völkern einen Großteil der Lebensbedingungen der anderen Regionen im Süden als Folge der Auswirkungen der Globalisierung. Aber das Leben der Kirchen in Asien wird vor allem durch die Situation religiöser Pluralität und die Begegnung zwischen Christen und Menschen anderen Glaubens geprägt. Die Kirchen in Asien haben nie die Erfahrung einer Staats- oder Volkskirche gekannt. Auf dem Hintergrund der asiatischen religiösen Traditionen begegnet selbst die Konzeption von Kirche als einer strukturierten Körperschaft und als einer besonderen Gemeinschaft von Gläubigen weiterhin Verständnisschwierigkeiten, während die christliche Botschaft gleichzeitig in eine komplexe dialogische Beziehung zu asiatischer religiöser Weisheit und Spiritualität eingetreten ist. „Kirchesein“ wirft in Asien tiefreichende Fragen auf, mehr noch als in anderen Regionen, und es ist daher nicht verwunderlich, dass sich gerade Stimmen aus Asien für einen „erweiterten Ökumenismus“ eingesetzt haben, der über die Suche nach kirchlicher Einheit hinausgeht und die Notwendigkeit des interreligiösen Dialogs einschließt. In einer sich globalisierenden Welt, wo religiöse Traditionen begonnen haben, einander zu durchdringen mit der Folge, dass die Bemühung um die Wahrung der Integrität und Identität des eigenen Glaubens verschärft wird, und wo religiöse Loyalitäten dazu dienen, Feindbilder oder gar gewalttätige Auseinandersetzungen zu legitimieren wie in Indien und Pakistan, Sri Lanka und Indonesien, bekommt das Zeugnis der asiatischen Kirchen über interreligiösen Dialog und die Mission der Kirche unter den Bedingungen von religiöser und kultureller Pluralität eine entscheidende Bedeutung für unser ökumenisches Nachdenken über das „Kirchesein“.
22. Mit der Plenarsitzung über „Kirchesein und die Überwindung von Rassismus“ kehren wir zurück zu einem Thema, das im Zentrum ökumenischer Diskussionen während der letzten dreißig Jahre gestanden hat. Innerhalb der Gemeinschaft des ÖRK haben wir oft bekräftigt, dass Rassismus und rassische Diskriminierung eine Herausforderung für die Einheit der Kirche darstellen und daher nicht nur das Handeln, sondern das Sein der Kirche selbst betreffen. Aber noch immer ist Rassismus tief im Leben der Kirchen verankert, die damit zurückbleiben hinter der Vision von gerechten und integrierten Gemeinschaften. In dem Entwurf eines ökumenischen Studiendokuments zum Rassismus wird der Ruf zur metanoia interpretiert mit Hilfe des Begriffs der „transformativen Gerechtigkeit“ mit dem Ziel „der Heilung,Versöhnung und Wiederherstellung (‚die Dinge wieder zurechtrücken‘) menschlicher Beziehungen mit einem besonderen Akzent auf der Gerechtigkeit für rassisch und ethnisch unterdrückte Völker“ (vgl. Studiendokument). Transformative Gerechtigkeit erfordert mehr als eine Anpassung der vorhandenen Strukturen und Praktiken. Sie fordert einen Paradigmenwechsel, eine Transformation von Strukturen, Kulturen und bestimmenden Werten. Der Hinweis auf die Ermahnung des Apostels Paulus: „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern verändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, auf dass ihr prüfen möget, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm. 12,2) könnte als grundlegende Orientierung für all unsere Reflexionen über das Kirchesein unter den Bedingungen von Globalisierung und Gewalt sowie für die Suche nach einer alternativen Vision dienen. Und es ist deutlich, dass der Akzent auf transformativer statt vergeltender Gerechtigkeit „Konsequenzen hat für den Weltkontext, insbesondere für die globale Wirtschafts(un)ordnung und für eine Vision der Welt als einer globalen Gemeinschaft“ (a.a.O.).
23. Der Schwerpunkt auf dem „Kirchesein“ verbindet nicht nur die vier thematischen Plenarsitzungen miteinander, sondern findet auch seinen Niederschlag in verschiedenen der Padares, d.h. Anhörungen zu spezifischen ökumenischen Fragen. Das Padare über „Strittige Fragen zum Thema ‚Menschen mit Behinderungen‘“ geht u.a. auf folgende Fragen ein: „Inwiefern müssen wir unsere Ekklesiologien verändern, so dass die Kirchen wahrhaft zugänglich und einladend werden für Menschen mit Behinderungen? Wie wirkt sich das aus auf unser Verständnis der Kirche als der Leib Christi? Das Padare, das „menschliche Sexualität“ als eine Anfrage an theologische Anthropologie und Ekklesiologie diskutieren wird, wirft u.a. folgende Frage auf: „Wie können wir gemeinsam sagen, dass wir beieinander bleiben wollen, wenn unsere unterschiedlichen authentischen Selbst- und Glaubensverständnisse so zutiefst abstoßend sind?“
24. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch noch hinweisen auf einen weiteren Reflexionsprozess unter dem Titel „Über das Kirchesein: Stimmen und Visionen von Frauen“. Dieser Prozess hat seinen Ursprung in der Ökumenischen Dekade „Kirche in Solidarität mit den Frauen“. „Während der Dekade wurden viele Geschichten erzählt, wie Frauen in Solidarität zueinander halten und über ihr Engagement für eine erneuerte Gemeinschaft in der Kirche. … Frauen bekräftigten die Vielfalt ihrer Erfahrungen und waren sich der multireligiösen Kontexte bewusst, in denen sie danach streben, als eine Gemeinschaft zu leben, die Pluralität anerkennt. Die Formen, in denen Frauen das Kirchesein erfahren, sollten nun weitergegeben, erkundet und zusammen mit den Mitgliedskirchen bedacht werden, so dass wir zusammen mehr lernen von der Gemeinschaft, als die zu leben Gott uns in dieser Welt aufträgt.“ Die Studie möchte einige der ekklesiologischen Einsichten der Dekade weiter bekannt machen und zu einer vertieften Untersuchung einiger dieser Fragen anregen. Sie stellt daher eine direkte Antwort auf die Entscheidung des Zentralausschusses dar, die Frage des „Kircheseins“ als einen der Schwerpunktbereiche zu benennen. Sie wird zusammen mit der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung durchgeführt und sollte ebenfalls einen Beitrag leisten zur weiteren Entwicklung der gemeinsamen Erklärung über „Das Wesen und die Bestimmung der Kirche“.
25. Die Vorstellung des „Abschlussberichts der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK“ wird schließlich zusammen mit dem Bericht der speziellen, vom Exekutivausschuss eingesetzten „Studiengruppe zu Fragen der Mitgliedschaft“ den ekklesiologischen Schwerpunkt unserer Beratungen verstärken und unsere Aufmerksamkeit auf den Ökumenischen Rat selbst lenken. Ich muss in diesem Zusammenhang nicht im einzelnen auf den Bericht eingehen; das ist Gegenstand der Plenarsitzung am Donnerstag und der beiden Padare-Anhörungen zu dem Bericht, die für morgen und Mittwoch vorgesehen sind. Ich möchte jedoch kurz auf den Abschnitt des Berichts über „Ekklesiologie“ eingehen, der mit der Feststellung beginnt: „Ekklesiologische Fragen werden von allen von der Sonderkommission behandelten Themen – sozialen und ethischen Fragen, der gemeinsamen Andacht bei ÖRK-Versammlungen, Fragen der Mitgliedschaft und Vertretung und dem Verfahren gemeinsamer Entscheidungsfindung – berührt“ (Abs. 12). Dies ist in der Tat eine der entscheidenden Einsichten, die sich in den drei Jahren der Arbeit der Sonderkommission herausgeschält haben, und der Bericht kann daher ohne jede Einschränkung erklären: „Einem Ökumenischen Rat der Kirchen beizutreten, setzt die Bereitschaft voraus, sich gegenseitig Rechenschaft davon abzulegen, was Kirchesein bedeutet; klar zum Ausdruck zu bringen, was mit ‚sichtbarer Einheit der Kirchen‘ gemeint ist; und darzulegen, wie die Mitgliedskirchen das Wesen des nun von ihnen durch ihre Mitgliedschaft im ÖRK miteinander geteilten Lebens und Zeugnisses verstehen. Hier geht es um die Frage, in welcher Beziehung die eine Kirche zu den Kirchen steht“ (Abs. 13)
26. Die Sonderkommission ist sich der Tatsache bewusst, dass sowohl die Basis wie die Verfassung des Ökumenischen Rates auf ekklesiologischen Voraussetzungen beruhen. Bei dem Versuch, diese Voraussetzungen zu klären, macht sich jedoch die Tatsache bemerkbar, dass es unter den Mitgliedskirchen „zwei grundlegende Ausdrucksformen ekklesiologischen Selbstverständnisses gibt, nämlich das jener Kirchen (wie der orthodoxen), die sich mit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche identifizieren, und das der anderen Kirchen, die sich als Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche verstehen. Diese zwei unterschiedlichen ekklesiologischen Positionen haben Auswirkungen darauf, ob Kirchen gegenseitig ihre Taufe anerkennen und ob sie überhaupt in der Lage sind, sich gegenseitig als Kirchen anzuerkennen. Sie haben auch Auswirkungen darauf, wie Kirchen das Ziel der ökumenischen Bewegung, ihre Instrumente – einschließlich des ÖRK und seiner Gründungstexte – verstehen“ (Abs. 15). Der Bericht fährt dann fort und wiederholt die beiden entscheidenden Fragen, auf die ich bereits in meinem Bericht in Potsdam hingewiesen hatte: „Innerhalb der zwei grundlegenden ekklesiologischen Ausgangsüberzeugungen gibt es eine gewisse Bandbreite unterschiedlicher Einstellungen zu der Frage, in welcher Beziehung die eine Kirche zu den Kirchen steht. Diese unterschiedlichen Sichtweisen fordern uns dazu heraus, einander folgende Fragen zu stellen. An die Orthodoxen: ‚Gibt es in der orthodoxen Ekklesiologie Raum für andere Kirchen? Wie könnten dieser Raum und seine Grenzen beschrieben werden?‘ An die Kirchen der Reformation: ‚Wie versteht, bewahrt und bringt Ihre Kirche ihre Zugehörigkeit zu der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche zum Ausdruck?‘“ (Abs. 16).
27. Die Tatsache, dass die Sonderkommission in der Lage war, diese grundlegenden Fragen mit dieser Klarheit zu formulieren, bedeutet einen Durchbruch im Dialog zwischen den Kirchen in der Gemeinschaft des Ökumenischen Rates. Damit wird das CUV-Dokument aufgenommen, das bereits davon sprach, dass die Existenz des Ökumenischen Rates als einer Gemeinschaft von Kirchen eine „ekklesiologische Herausforderung“ für seine Mitgliedskirchen darstelle (vgl. Abs. 3.4, der eine Formulierung aus der Antwort des Ökumenischen Patriarchats aufnimmt). Aber niemals zuvor sind diese Fragen so direkt als wechselseitige Herausforderung formuliert worden. Der Geist einer wirklichen Gegenseitigkeit setzte sich in der Arbeit der Sonderkommission immer mehr durch und machte es ihr schließlich möglich, auch zu den potentiell trennenden Fragen der ökumenischen Haltung zu sozialen und ethischen Problemen und der „gemeinsamen Andacht“ einmütig zu sprechen. Die Sonderkommission behauptet nicht, dass sie mit diesem Bericht alle schwierigen Fragen auf ihrer Tagesordnung bereits behandelt hat. Liest man den Bericht jedoch auf dem Hintergrund der sehr kritischen und konfrontativen Situation vor vier Jahren, dann bringt er die neu gewonnene Haltung gegenseitigen Vertrauens zum Ausdruck, welche die Kirchen befähigen sollte, die schwierigen Probleme in die praktizierte Gemeinschaft zu integrieren, statt Gefahr zu laufen, dass sie zum Anlass von Spaltungen werden oder zu wechselseitiger Ablehnung oder gar Ausgrenzung führen. Auch wenn es scheint, dass die Empfehlungen der Kommission nicht sehr weit gehen im Sinne der Forderung nach einer „radikalen Umstrukturierung des ÖRK“, bin ich doch überzeugt davon, dass die in der Frage der Mitgliedschaft und der Repräsentation sowie der Entscheidungsfindung vorgeschlagenen Veränderungen – wenn sie wirklich umgesetzt werden – einen ziemlich radikalen Wandel der „institutionellen Kultur“ des ÖRK bewirken werden. Sie machen mit der Betonung der „Gemeinschaft“ im CUV-Dokument Ernst und übersetzen dies in die institutionellen Zusammenhänge des ÖRK, womit in vielerlei Hinsicht der CUV-Prozess abgerundet wird.
28. Diese Überlegungen zur Gemeinschaft von Kirchen und zu den Folgerungen für das interne Leben des ÖRK haben unmittelbar zu tun mit der Frage, was es heißt, Kirche zu sein, und mit der Suche nach einer alternativen Vision in Antwort auf die Herausforderung der Globalisierung. Keine Kirche kann letztlich auf diese Herausforderung alleine antworten: sie brauchen einander. Als Ausdruck ihrer Gemeinschaft untereinander hat der Ökumenische Rat an dieser Stelle seine entscheidende und kritische Rolle. Der Bericht der Sonderkommission sagt freilich deutlich in seinem einführenden Teil, dass die Kirchen diese schwierigen Fragen nicht einfach an den Ökumenischen Rat delegieren können. Letztlich sind die Kirchen selbst das Subjekt der Suche nach sichtbarer Einheit und nicht der ÖRK; sie sind es, die Entscheidungen in Lehrfragen und zu ethischen Problemen treffen müssen und ggf. den Konsens feststellen, und sie können nicht den Ökumenischen Rat verantwortlich machen für mangelnden Fortschritt im ökumenischen Dialog. Positiv ausgedrückt, und hier möchte ich den abschließenden Absatz der Einleitung zum Bericht vollständig zitieren: „Die Kommission hat die Vision von einem Rat, der die Kirchen in einem ökumenischen Raum zusammenführt:
· wo Vertrauen aufgebaut werden kann;
· wo die Kirchen ihr Weltbild, ihr soziales Engagement, ihre liturgischen und lehrmäßigen Traditionen hinterfragen und weiterentwickeln können, wo sie einander begegnen und ihr Miteinander vertiefen können;
· wo Kirchen die Möglichkeit haben, Netzwerke der Anwaltschaft und der diakonischen Dienste aufzubauen und miteinander ihre materiellen Ressourcen zu teilen;
· wo Kirchen im Dialog daran arbeiten können, die Schranken niederzureißen, die ihnen den Weg zur gegenseitigen Anerkennung als Kirchen versperren, welche den einen Glauben bekennen, die eine Taufe und die eine Eucharistie feiern – mit dem Ziel, zu einer Gemeinschaft im Glauben, im sakramentalen Leben und im Zeugnis zu werden“ (Abs. 11).
III. Ansätze zu einer ökumenischen Neugestaltung für das 21. Jahrhundert
29. In diesem abschließenden Teil meines Berichts möchte ich die bisherigen Überlegungen zu den Herausforderungen von Globalisierung und Gewalt und zum Kirchesein auf die Situation der organisierten Ökumene heute beziehen. Ich denke, dass es Zeit ist, die organisatorischen und strukturellen Arrangements in der weltweiten ökumenischen Bewegung, die wir von den vorangegangenen Generationen übernommen haben, zu überprüfen und eine ökumenische Neugestaltung zu erkunden, die wirksam auf die Herausforderungen eingehen kann, die im 21. Jahrhundert vor uns liegen.
30. Die Ökumene heute steht tatsächlich vor einer komplexen Situation voller Ungewissheiten. Auf der einen Seite nehmen die meisten christlichen Kirchen für sich ein ökumenisches Engagement in Anspruch und haben es in ihr Selbstverständnis integriert. Nur eine Minderheit christlicher Gemeinschaften würde ausdrücklich den Ruf nach tieferer Gemeinschaft in Frage stellen oder sich ihm widersetzen. Auf der anderen Seite beobachten wir in allen Teilen der Welt ein Anwachsen des Denominationalismus und die Tendenz bei den Kirchen, partikulare Identitäten zu betonen und ihr institutionelles Profil zu verstärken. Für die meisten Kirchen scheint die Ökumene nicht mehr die Qualität einer Vision zu haben, die Menschen dazu bewegt, hinauszugehen über überkommene Traditionen und sich auf Schritte der Erneuerung einzulassen. Die junge Generation, die in den frühen Stadien der ökumenischen Bewegung die wichtigste Antriebskraft war, fühlt sich immer weniger angezogen von der Suche nach sichtbaren institutionellen Formen kirchlicher Einheit und Zusammenarbeit. Zwar gibt es eine ehrliche geistliche Suche, aber die Frage nach dem „Kirchesein“ lässt sich nicht leicht vermitteln, vor allem durch die säkularen Medien. Gleichzeitig sehen sich verantwortliche Leiter von Kirchen, die die Verpflichtung zur ökumenischen Gemeinschaft verteidigen, konservativen und fundamentalistischen Positionen gegenüber, die die ökumenische Bewegung identifizieren mit Tendenzen, welche die Grundlagen von Kultur und Religion relativisieren und schwächen. Für viele weckt bereits der Begriff „Ökumene“ Verdacht und Abwehr.
31. Diese Ungewissheiten wirken sich inzwischen auch aus auf das ökumenische Engagement im Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Die durch den konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ausgelöste neue Dynamik hat viel von ihrer Anziehungskraft verloren, nicht zuletzt unter der jungen Generation, und es bleibt abzuwarten, ob die Dekade zur Überwindung von Gewalt etwas von diesem Enthusiasmus wiederbeleben kann. Gleichzeitig haben Kampagnen mit einem eindeutigen Ziel und Organisationen der Zivilgesellschaft wirksam begonnen, sich in den Wettbewerb um Unterstützung, öffentliche Aufmerksamkeit und Finanzierung auch von kirchennahen Stellen einzuschalten. Der mehrdimensionale Ansatz der traditionellen konziliaren ökumenischen Organisationen hat es zunehmend schwer, in einem Klima, das von der Erwartung wirksamer, sofortiger Aktionen und sichtbarer Ergebnisse geprägt ist. Der ÖRK und die meisten seiner Partnerorganisationen auf der regionalen oder nationalen Ebene sind durch diese Veränderung der Finanzierungsmodalitäten unter starken Druck geraten.
32. Die Schwierigkeiten im Blick auf die Orientierung und die Zielsetzung schlagen sich auch in einem Mangel an Kohärenz im organisatorischen Bereich nieder. Bis zu den frühen 70er Jahren schien das konziliare Modell von Ökumene, repräsentiert durch den Ökumenischen Rat der Kirchen und ausgerichtet auf die Mitgliedschaft von autonomen Kirchen, die angemessene Form der Organisation für ökumenische Initiativen zu bieten. Die Integration des Internationalen Missionsrates in den Ökumenischen Rat 1961 und des Weltrates für christliche Erziehung 1972 schien den Anspruch des Ökumenischen Rates zu bestätigen, dass er das „privilegierte Instrument“ der ökumenischen Bewegung sei. Bald jedoch begann die Situation sich zu ändern. Nach der Bandung-Konferenz 1956 entwickelte sich eine neue Form ökumenischer Organisation in den kontinentalen Regionen. Der Prozess der Gründung regionaler ökumenischer Organisationen begann in Asien 1959 und erreichte seinen Abschluss 1982 mit der Gründungsvollversammlung des Lateinamerikanischen Kirchenrates. Regionalisierung wurde daher zur beherrschenden Ausrichtung ökumenischer Organisationen, und die regionalen ökumenischen Organisationen bildeten ihr besonderes Profil mit der Stärkung regionaler Identität aus, gelegentlich in Konkurrenz zum ÖRK, und sie bezogen wichtige Impulse von der Arbeit der blockfreien Bewegung im Blick auf Dekolonisierung, Befreiung und Entwicklung. Gleichzeitig trug die Entscheidung der römisch-katholischen Kirche, auf Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat zu verzichten und stattdessen den Schwerpunkt auf bilaterale Dialoge mit den christlichen Weltgemeinschaften zu legen, dazu bei, dass die Stimme dieser Gemeinschaften als wichtiger ökumenischer Akteure gestärkt wurde. Die bilaterale Ökumene wurde zu einem wichtigen Gegenpol zum multilateralen Ansatz des Ökumenischen Rates.
33. Heute am Beginn des 21. Jahrhunderts haben wir es daher mit einem sehr komplexen Bild zu tun. Der Ökumenische Rat der Kirchen ist noch immer die umfassendste und repräsentativste ökumenische Organisation auf Weltebene. Er unterhält Arbeitsbeziehungen mit einer großen Vielfalt von ökumenischen Partnerorganisationen, aber alle diese organisatorischen Ausdrucksformen von Ökumene bleiben unabhängig in der Formulierung von Zielen und Entscheidungen. Zwar gibt es inzwischen mit verschiedenen Gruppierungen ökumenischer Partnerorganisationen Koordinierungsinstrumente, aber sie haben beratenden Charakter und können keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Das älteste dieser Instrumente ist die Konferenz der Sekretäre christlicher Weltgemeinschaften; sie tagt jährlich unter Beteiligung von Vertretern des ÖRK, aber hat ihre eigene Verfahrensordnung. Seit bald zwanzig Jahren gibt es eine vergleichbare jährliche Zusammenkunft zwischen den Generalsekretären des Ökumenischen Rates und der regionalen ökumenischen Organisationen, und sie hat zu einer deutlichen Verbesserung der Beziehungen und der Zusammenarbeit beigetragen. Viele der regionalen ökumenischen Organisationen haben freilich mit großen finanziellen oder strukturellen Problemen zu kämpfen, und in einigen der Regionen haben sich subregionale Gemeinschaften von Kirchen und Räten herausgebildet, womit sich die Frage nach der bleibenden Bedeutung der traditionellen kontinentalen Regionen in einem Zeitalter der Globalisierung stellt.
34. In neuerer Zeit sind kirchennahe Werke und Einrichtungen für Entwicklung und humanitäre Hilfe in den Vordergrund gerückt und haben damit begonnen, sich als neue globale Akteure auf der ökumenischen Bühne zu etablieren. Das Netzwerk der Leiter solcher Werke und Einrichtungen, das vor zehn Jahren unter Mithilfe des ÖRK gegründet wurde, ist inzwischen zu einem starken Gegenüber geworden; es sucht sein eigenes Profil auf der globalen Ebene zu verstärken und wird dabei von effektiven Kooperationsnetzen zwischen Werken und Einrichtungen einerseits in Europa und andererseits in Australien, Neuseeland und Nordamerika unterstützt. Ein regelmäßiger Runder Tisch des ÖRK mit Vertretern der Werke und Einrichtungen hat damit begonnen, der Frage nach dem angemessenen Platz dieser Gruppierung von ökumenischen Partnerorganisationen in einer neuen ökumenischen Gestaltung für das 21. Jahrhundert nachzugehen. Die ökumenische Verantwortung für Katastrophen- und Nothilfe ist bereits auf eine neue gemeinsame Organisation „Action by Churches Together“ übertragen worden. Inzwischen ist als weitere Initiative das „Globale ökumenische Aktionsbündnis“ geschaffen worden, an dem eine große Bandbreite von ökumenischen Partnerorganisationen teilnimmt. Es sollte ebenfalls hingewiesen werden auf die regelmäßigen Beziehungen, die der Ökumenische Rat der Kirchen mit Nichtmitgliedskirchen unterhält, insbesondere mit der römisch-katholischen Kirche durch die Gemeinsame Arbeitsgruppe und seit kurzem mit der Gemeinschaft der Pfingstler durch eine Gemeinsame Beratungsgruppe. Schließlich gibt es die vielen nichtkirchlichen und Nichtregierungsorganisationen mit ökumenischer Ausrichtung. Die Satzung des Ökumenischen Rates fasst sie im Interesse der Zusammenarbeit unter der allgemeinen Überschrift der „Internationalen ökumenischen Organisationen“ zusammen.
35. Diese überkommene Gestalt ökumenischer Organisation ist offensichtlich nicht wirklich integriert. Vieles daran kann nur aufgrund besonderer historischer Umstände erklärt werden. Die beträchtliche organisatorische Ausweitung der Ökumene in den letzten dreissig Jahren wurde ermöglicht durch die Bereitstellung von Finanzmitteln durch Kirchen oder öffentliche Quellen für allgemeine Aufgaben der sozialen Entwicklung, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und vergleichbare Anliegen. Wie bereits angedeutet, geht die Verfügbarkeit dieser Mittel gegenwärtig deutlich zurück, und gleichzeitig hat sich die Zahl der Akteure im Bereich der Zivilgesellschaft, die sich um solche Unterstützung bemühen, vergrößert. Der Prozess der Globalisierung hat noch weitere Schwierigkeiten hinzugefügt. Der Einfluss der blockfreien Bewegung in der Nach-Bandung-Periode ist weitgehend erloschen mit der Folge einer Schwächung der Sache des klassischen Regionalismus. Stattdessen versuchen alle ökumenischen Akteure heute verstärkt, sich auf der globalen Ebene zu etablieren. Das Konkurrenzdenken und die betriebswirtschaftliche Logik beginnt sich auch im Bereich der ökumenischen Organisationen auszuwirken. Der ÖRK hat angefangen, sich auf die Aufgaben der Zusammenführung, Koordinierung und Verknüpfung unter den Partnern zu konzentrieren und die Verantwortung für die praktische Durchführung von Programmen anderen zu überlassen. Die Folge ist freilich, dass der Ökumenische Rat an Erkennbarkeit und klarem Profil verliert, was unmittelbare Konsequenzen für die Finanzierbarkeit seiner Arbeit hat. Bei den Kirchen scheint eine pragmatische Einschätzung ökumenischer Organisationen vorzuherrschen, die beurteilt werden nach dem „Mehrwert“ oder dem komparativen Vorteil der von ihnen angebotenen Dienste. So erscheint beispielsweise der ÖRK als weniger erfolgreich in der Förderung kirchlicher Einheit als die christlichen Weltgemeinschaften durch die bilateralen Vereinbarungen. Ebenso scheint ökumenisches Miteinanderteilen in bilateralen Beziehungen zwischen Kirchen und Geberorganisationen effektiver zu sein als durch die multilateralen Instrumente, die vom Ökumenischen Rat koordiniert werden. Schließlich hat es den Anschein, dass viele der traditionellen ökumenischen Organisationen für ihre Leitung auf Kreise von ökumenischen Freunden zurückgreifen mit der Konsequenz, dass die kirchlichen Körperschaften als Mitglieder nur begrenzte Mitverantwortung empfinden. Die Heranbildung einer neuen Generation von ökumenischen Führungskräften ist zu lange vernachlässigt worden.
36. In dieser Situation hat der ÖRK die Grundsatzerklärung über ein „Gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Vision“ angenommen und großen Nachdruck auf das Verständnis des Ökumenischen Rates als einer „Gemeinschaft von Kirchen“ gelegt. Die CUV-Perspektive könnte sicherlich zur Bildung einer neuen Qualität von Beziehungen beitragen. In Verbindung mit den Berichten der Sonderkommission und der Studiengruppe zu Fragen der Mitgliedschaft beginnt sich ein neues Ethos und eine neue Kultur ökumenischer Organisation herauszuschälen; sie enthalten auch Anstöße für die Formulierung einer Alternative zur Vision der Globalisierung. Aber können wir wirklich davon ausgehen, dass die Kirchen der Gemeinschaft völlig verpflichtet sind und tatsächlich danach trachten, in allen Bereichen zusammenzustehen und zu handeln, wo sie nicht durch tief verwurzelte Unterschiede der Überzeugung daran gehindert werden? Der Bericht der Sonderkommission hat deutlich die „ekklesiologische Herausforderung“ unterstrichen, die in der CUV-Perspektive enthalten ist; aber diese Herausforderung ist noch nicht wirklich von allen Mitgliedskirchen angenommen worden.
37. Dennoch sollte dieses (bisherige) Fehlen einer entschiedenen Antwort auf Seiten der Kirchen nicht dazu führen, dass der ÖRK sich dem Druck zur Anpassung an das Modell der Nichtregierungsorganisationen beugt und sein programmatisches Profil im Sinne der politischen oder betriebswirtschaftlichen Logik herausstellt und verstärkt. Vielmehr sollten gerade die Herausforderungen der Globalisierung die ökumenischen Organisationen dazu führen, ihren kirchlichen und geistlichen Charakter und Berufung zu wahren und zu verstärken. Zwar werden sich die Kirchen und ökumenischen Organisationen in vielen Bereichen traditioneller ökumenischer Arbeit einschließlich der Fragen von Frieden und Konfliktlösung, Gerechtigkeit und Entwicklung, Menschenrechten und ökologischer Verantwortung in ihrer Rolle zunehmend durch säkulare Nichtregierungsorganisationen herausgefordert sehen; aber ihre „prophetische“ Stimme wird glaubwürdig durch den Akt geistlicher Unterscheidung. Auf diese Weise wird ihr Handeln unverwechselbar auf der globalen wie der lokalen Ebene. Deshalb bleibt der Schwerpunkt auf der Frage, was es heißt, Kirche zu sein, entscheidend, nicht zuletzt für die Suche nach einer ökumenischen Alternative zur Globalisierung.
38. Gemeinschaft ist die entscheidende Dimension des Kircheseins sowohl in dem vollen ekklesialen Sinn der Koinonia/Communio wie auch im säkularen Verständnis des Zusammenlebens in einer menschlichen Gemeinschaft. Die frühe Kirche hat mit dem Begriff der Katholizität der Kirche und ihrer Verwirklichung in konziliaren Formen des Lebens ein Selbstverständnis entwickelt, das die globale oder universale und die lokale Dimension der Kirche als Gemeinschaft/Koinonia unlösbar zusammenhält. Das Ziel für eine ökumenische Neugestaltung im 21. Jahrhundert muss es sein, diese grundlegende ekklesiologische Interdependenz zwischen der lokalen und der globalen Ausdrucksform des Kircheseins wiederzugewinnen. Das traditionelle vertikale Modell mit seiner Unterscheidung von verschiedenen Ebenen (lokal, regional, global) muss ersetzt werden durch eine horizontale Konzeption von ineinander greifenden Netzwerken. Eine ökumenische Neugestaltung sollte in beiden Richtungen, d.h. der globalen und der lokalen, auf einen Neubau von Gemeinschaft zielen, auf die Entwicklung einer neuen Kultur von Dialog und Solidarität, von Miteinanderteilen und Kommunikation, von Gewaltfreiheit und Versöhnung.
39. Der entscheidende Test für eine ökumenische Neugestaltung wird daher sein, ob es ihr gelingt, die Wechselwirkung zwischen der globalen und der lokalen Dimension wirksam zu organisieren und dafür einen organischen Rahmen zu entwickeln. Alle intermediären und/oder parallelen Organisationsformen sollten funktional einem dieser beiden Brennpunkte zugeordnet werden. Für die globale Gestalt von Gemeinschaft der Kirchen bleibt der ÖRK das wichtigste Instrument. Daher sollten Wege gefunden werden, um die anderen globalen ökumenischen Akteure organisch dem ÖRK zuzuordnen. Dies betrifft besonders die christlichen Weltgemeinschaften und die regionalen ökumenischen Organisationen. Sie sollten unmittelbar bezogen werden auf die Formen der Entscheidungsfindung der Kirchen auf der globalen Ebene. Die weitgehend unkoordinierte Abfolge von großen Versammlungen dieser Körperschaften sollte umgestaltet werden, um so einen Rahmen zu entwickeln, der der Vision eines „wahrhaft universalen Konzils“ entspricht.
40. Die lokale Gestalt der Gemeinschaft von Kirche ist abhängig von historischen, kulturellen und geographischen Bedingungen. In den meisten Fällen würde man die nationalen Kirchenräte als die geeignete organisatorische Ausdrucksform ansehen. Freilich haben sich viele Kirchenräte traditionell darauf beschränkt, die Zusammenarbeit in praktischen Bereichen im Blick auf Entwicklung, Mission, Bildung, Gesundheit usw. zu fördern. Nur eine begrenzte Anzahl von ihnen haben die Förderung kirchlicher Gemeinschaft als Teil ihres Mandats angesehen. Die lebendige Gemeinschaft von Kirchen „an jedem Ort“ ist jedoch der entscheidende Test für ein Verständnis des Wesens und Auftrags ökumenischer Organisationen im Sinne der Stärkung der Gemeinschaft von Kirchen. Angesichts der offenkundigen Schwäche von nationalen Kirchenräten in vielen Teilen der Welt und in Aufnahme der Empfehlungen der Studiengruppe zu Fragen der Mitgliedschaft hinsichtlich einer „Gruppierung“ von Kirchen auf der lokalen Ebene zum Zweck der Mitarbeit und Repräsentation im Ökumenischen Rat der Kirchen muss eine ökumenische Neugestaltung das Schwergewicht auf die Stärkung lokaler ökumenischer Organisationen legen. Dazu sollte auch die Offenheit für alternative Formen von Organisation und Verknüpfung über die klassischen ökumenischen Rätestrukturen hinaus gehören, d.h. Koalitionen von Kirchen und ökumenischen Organisationen, bruderschaftliche Zusammenschlüsse usw. Die neu entstandenen subregionalen Räte und Gemeinschaften sollten in ihrer funktionalen Rolle verstanden werden als Unterstützung für die lokale Gestalt der Gemeinschaft von Kirchen.
41. Diese Hinweise bieten offenkundig noch kein Konzept, sondern allenfalls einige Grundkriterien für eine ökumenische Neugestaltung. Sie sind bezogen auf laufende Gespräche mit den Partnern in regionalen ökumenischen Organisationen wie auch in den christlichen Weltgemeinschaften. Die Zusammenkunft von Vertretern nationaler Kirchenräte im Vorlauf zu dieser Tagung des Zentralausschusses hat ebenfalls unterstrichen, dass es notwendig ist, die Formen ökumenischer Organisation zu überprüfen. Gleiches gilt für die Diskussionen innerhalb des Netzwerkes der Leiter von Werken und Einrichtungen. Der finanzielle Druck, dem nicht allein der Ökumenische Rat, sondern die Mehrzahl der ökumenischen Partnerorganisationen ausgesetzt sind, verleiht diesen Überlegungen zusätzliche Dringlichkeit. Immer wieder ist dem Ökumenischen Rat empfohlen worden, auf die schwierige finanzielle Situation zu reagieren durch eine Regionalisierung gewisser Aktivitäten, und Aufgaben, einschließlich der Mitarbeiter und der finanziellen Mittel, mit regionalen ökumenischen Organisationen zu teilen. Dies setzt freilich voraus, dass die regionale ökumenische Organisationsform im übrigen lebensfähig ist. Angesichts von Erfahrungen in der jüngsten Zeit muss diese Voraussetzung jedoch eingeschränkt werden. In mittlerer oder langfristiger Perspektive würde es den zuvor formulierten allgemeinen Orientierungen eher entsprechen, nach Wegen zu suchen, wie der ÖRK und die regionalen ökumenischen Organisationen in einen gemeinsamen Rahmen integriert werden könnten; unter Umständen könnten auch die christlichen Weltgemeinschaften mit einbezogen werden. Sie neigen dazu, als unabhängige ökumenische Akteure auf der globalen Ebene zu operieren, aber sie müssen ebenfalls Wege finden, um die globale und lokale Dimension des Kircheseins zusammenzuhalten. Es müsste möglich werden, innerhalb der globalen Gemeinschaft von Kirchen nicht nur geographische oder regionale Gruppierungen, sondern auch deutliche Affinitäten von Kirchen, die zur gleichen konfessionellen Familie gehören, anzuerkennen. Jedenfalls ist die Existenz von mehrfachen Mitgliedschaften von Kirchen in internationalen Organisationen und die Schwierigkeiten, die sich aus diesem Nebeneinander ergeben, immer wieder von Mitgliedskirchen herausgestellt worden und verlangt nach einer Antwort.
42. Folgt man der hier entwickelten Orientierung über die Interdependenz des Globalen und Lokalen, dann muss eine ökumenische Neugestaltung den Zustand überwinden, dass die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen internationalen oder globalen ökumenischen Organisationen das Zusammenleben von Kirchen an einem Ort zertrennt und damit das Zusammenwachsen zu einer wirklichen Gemeinschaft von Kirchen erschwert. Um den Prozess einer ökumenischen Neugestaltung zu befördern, sollten nationale Kirchenräte und vergleichbare lokale ökumenische Zusammenschlüsse ermutigt werden, sich auf ihren kirchlichen Charakter zu besinnen und den Raum für ein gemeinsames Zeugnis und Leben zu eröffnen. An vielen Stellen hat die Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an Kirchenräten auf nationaler und regionaler Ebene diese Entwicklung befördert; damit eröffnen sich gleichzeitig Möglichkeiten, die römisch-katholische Kirche direkter in eine künftige ökumenische Neugestaltung einzubeziehen.
43. Es ist mir bewusst, dass ich fast am Ende meines Mandats als Generalsekretär bin und dass ich nur noch begrenzte Möglichkeiten habe, den Prozess einer künftigen ökumenischen Neugestaltung zu beeinflussen. Dieser Umstand könnte freilich gleichzeitig eine gewisse Erleichterung bedeuten für das Unternehmen einer kritischen Selbstbesinnung und Bestandsaufnahme, die der Ausgangspunkt für diese Überlegungen gewesen sind. Jedenfalls meinte ich, Ihnen sagen zu sollen, dass nach meiner Überzeugung der Prozess der Transformation in der ökumenischen Bewegung weitergehen muss, wenn wir eine glaubwürdige Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts finden wollen.

