Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Genf, Schweiz
26. August - 3. September 2002
1. Der Bericht der leitenden Amtsträger/innen an den Zentralausschuss ist eine verfassungsmäßige Pflicht. Zweck dieses Berichtes ist es, den Zentralausschuss über die Beschlüsse zu informieren, die sowohl der Exekutivausschuss auf seinen Tagungen vom 11.-14. September 2001 und vom 19.-22. Februar 2002 als auch die leitenden Amtsträger/innen auf ihren Tagungen vom 21.-22. Juni und
13.-14. Dezember 2001 sowie vom 13.-14. Juni 2002 gefasst haben.
Fragen von öffentlichem Interesse
2. 11. September: Im September 2001 fiel die Eröffnung der Tagung mit den furchtbaren Ereignissen in den Vereinigten Staaten zusammen. Der Exekutivausschuss hat den Mitgliedskirchen und ökumenischen Partnern in den USA, die sich mit den geistlichen und physischen Folgen der Zerstörung auseinandersetzen müssen, sein tiefes Mitgefühl und seine Verbundenheit ausgedrückt.
3. Auf der Tagung im Februar 2002 würdigte der Exekutivausschuss im Blick auf die internationalen Entwicklungen in der Zeit nach dem 11. September das öffentliche Zeugnis, das der ÖRK seit seiner letzten Tagung – die am 11. September gerade in Genf stattfand – abgelegt hat. Angesichts der entscheidenden Rolle, die den Kirchen in den Vereinigten Staaten jetzt zukommt, beauftragte der Exekutivausschuss die Stabsmitglieder der Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten mit der Einberufung einer Sonderkonsultation in den Vereinigten Staaten, an der kirchenleitende Repräsentanten/innen aus den USA und anderen Teilen der Welt teilnehmen sollten, um eine Gelegenheit zu bieten, den auf einer früheren Konsultation in Genf begonnenen Prozess der Auseinandersetzung mit der Frage, welche Form von Zeugnis in Zeiten wie diesen vonnöten ist, zu vertiefen. Ein Bericht über die Ergebnisse dieser Konsultation soll dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung vorgelegt werden.
4. Israel und Palästina: Auf ihrer Tagung im Juni 2001 wurden die leitenden Amtsträger/innen darüber informiert, dass der ÖRK einen Besuch von Kirchenvertretern in Jerusalem organisiert hatte. Es waren Treffen anberaumt mit den Patriarchen und den leitenden Persönlichkeiten der christlichen Gemeinschaften in Jerusalem sowie mit anderen wichtigen kirchlichen Vertretern und mit Laien, wie auch mit kirchlichen und ökumenischen Organisationen, einschließlich israelischer und palästinensischer Menschenrechts- und Friedensaktivisten. Der Besuch diente der Vorbereitung einer internationalen ökumenischen Konsultation am 6. und 7. August 2001 in Genf auf Empfehlung des Zentralausschusses.
5. Im September 2001 hat der Exekutivausschuss angesichts der Verschlechterung der Situation und als Antwort auf die inständige Bitte der Mitgliedskirchen und christlichen Gemeinschaften im Heiligen Land eine Resolution angenommen, in der der ÖRK, seine Mitgliedskirchen und die ökumenischen Partner aufgerufen wurden, ihre Bemühungen um eine gerechte und friedliche Lösung des Konflikts zu verstärken.
6. Auf ihrer Tagung im Dezember 2001 wurden die leitenden Amtsträger/innen über die Umsetzung des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel informiert, das vom Exekutivausschuss im September angeregt worden war.
7. Im Februar 2002 nahm der Exekutivausschuss mit Anerkennung Berichte über Maßnahmen entgegen, die zur Umsetzung seiner früheren Beschlüsse ergriffen worden sind und darauf abzielen, die Mitgliedskirchen im Jahr 2002 im Rahmen der Dekade zur Überwindung von Gewalt für eine ökumenische Kampagne zur Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas und zur Umsetzung des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel (EAPPI) zu gewinnen. Der Exekutivausschuss appellierte nachdrücklich an die Mitgliedskirchen und ökumenischen Partner, rasch die notwendigen Mittel für den ÖRK-Fonds bereitzustellen, der als ökumenische Antwort auf den palästinensisch-israelischen Konflikt eingerichtet worden ist, um die Durchführung dieser Programme zu ermöglichen.
8. Simbabwe: Im September 2001 beschäftigte sich der Exekutivausschuss mit der sich verschlimmernden wirtschaftlichen und politischen Situation in Simbabwe. Der Exekutivausschuss nahm eine Erklärung an, in der der Kirchenrat von Simbabwe ermutigt wurde, im Interesse von Frieden und Gerechtigkeit auch weiterhin die so dringend erforderliche Wegweisung zu geben. Die Kirchenführer wurden eindringlich gebeten, einen landesweiten Dialog- und Verhandlungsprozess zur gewaltlosen Beilegung des Konflikts in Gang zu bringen und zu lenken.
Finanzlage
9. Auf ihrer Tagung im Juni 2001 wurden die leitenden Amtsträger/innen darüber informiert, dass es gelungen war, das voraussichtliche Defizit im Haushalt 2001 auf sfr 1,5 Millionen zu senken, wie vom Zentralausschuss gefordert.
10. Im September 2001 billigte der Exekutivausschuss den geprüften Rechnungsabschluss von Dezember 2000 und hielt fest, dass der Rat sfr 750 000 an Betriebskapital eingebüßt hatte. Im Auftrag des Exekutivausschusses (Januar 2001, Berlin) hatte die Anlageberatungsgruppe die Investitionsrisiken und die Struktur des Portefeuilles überprüft. Dem Ausschuss wurde berichtet, dass seither permanent Schritte unternommen worden sind, um die Marktanfälligkeit zu reduzieren und ein konservativeres Anlagenmuster auszuarbeiten und umzusetzen. Der Exekutivausschuss unterstützte die Bemühungen, Richtlinien auszuarbeiten, die einer Umsetzung des vorgelegten Finanzplans entgegenkommen und die Defizite erheblich reduzieren würden. Der Ausschuss beschloss, dass die Mitgliedskirchen erneut schriftlich über ihre finanziellen Verpflichtungen informiert werden sollten.
11. Im Dezember 2001 beschlossen die leitenden Amtsträger/innen eine Reihe von Richtlinien und finanziellen Zielvorgaben. Die auf dem Gebiet der Einkommensentwicklung ergriffenen Initiativen gewannen Gestalt; im besonderen billigten die leitenden Amtsträger/innen die Kontaktaufnahme zu einer Auswahl von europäischen Stiftungen sowie die versuchsweise Einführung der Möglichkeit von „on-line“-Spenden in den USA.
12. Auf seiner Tagung im Februar 2002 musste der Exekutivausschuss beträchtliche Zeit und Aufmerksamkeit der Finanzlage des ÖRK widmen. Der Exekutivausschuss stellte eindeutig fest, dass die Schwierigkeiten nicht auf Misswirtschaft des Rates zurückzuführen sind, sondern auf externe, unkontrollierbare Faktoren, die viele unserer ökumenischen Partner, einschließlich Mitgliedskirchen, kirchliche Einrichtungen und Räte, gleichermaßen treffen.
13. Der Haushaltsentwurf 2002, der zum ersten Mal auf der Grundlage einer programmbezogenen Kostenrechnung erstellt wurde, zeigte einmal mehr ein Betriebsdefizit von sfr 1,2 Millionen. Angesichts der Tatsache, dass es keine allgemeinen Rücklagen mehr gibt und dass der Liquiditätsdruck fortbesteht, sieht sich der Exekutivausschuss gezwungen, bei grundsätzlicher Zustimmung zum Haushalt 2002 folgende Abänderungen vorzunehmen:
- 90% Ausgabenlimit bei allen Ausgaben, die nicht vertraglich festgelegt sind;
- Anweisung, einen Plan zur Reduzierung der Stabskosten um 7-10%, d.h. um sfr 1,5-2 Millionen, vorzubereiten;
- Ermächtigung zu weiteren Verhandlungen mit dem Ziel, zur Wiederherstellung der Liquidität des Rates eine Hypothek auf das Ökumenische Zentrum aufzunehmen.
Zweck dieser Maßnahmen ist es, das zweite Drei-Jahres-Programm und den Finanzplan 2003-2005 ohne Defizitübertrag zu beginnen und wieder ein Gleichgewicht zwischen Stabskosten, unterstützenden Leistungen und Programmausgaben herzustellen. Der Exekutivausschuss wies die leitenden Mitarbeiter/innen an, einen Plan zur Reduzierung der Stabskosten auszuarbeiten, der dem Runden Tisch zur Prüfung vorgelegt werden sollte, zu dem die Vorstandsmitglieder des Finanzausschusses und Dr. Marion Best, die stellvertretende Vorsitzende des Zentralausschusses, Mitte April in Genf zusammenkommen würden. Die leitenden Amtsträger/innen würden auf ihrer Tagung im Juni endgültige Beschlüsse fassen, die spätestens Anfang 2003 in vollem Umfang wirksam werden sollen.
14. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, unsere Ausgaben zu senken, sehen wir uns gezwungen, die Bestimmung der ÖRK-Satzung (Satzungsartikel I.6.a-c, Protokoll des Exekutivausschusses, September 2001, S. 65) anzuwenden, dass keine Zuschüsse zu den Reise- und Unterbringungskosten von Mitgliedern der Leitungsgremien gezahlt werden, deren Kirchen nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, einen Mindestbeitrag zur Unterstützung des ÖRK zu leisten.
15. Auf der Tagung im Juni 2002 konnten die leitenden Mitarbeiter/innen den Amtsträgern/innen berichten, dass beide Empfehlungen (s. oben) umgesetzt worden waren. Die erste Kürzung war bereits Mitte April erreicht worden, als die Kerngruppe des Programmausschusses und der stellvertretende Vorsitzende des Finanzunterausschusses zusammen mit den Mitgliedern des Runden Tischs in Genf tagten. Daraufhin wurde der Haushalts unter Berücksichtigung dieser Kürzungen als offizieller Haushalt 2002 angenommen.
16. HIV/AIDS: Auf seiner Tagung im September 2001 hob der Exekutivausschuss hervor, dass Fragen der Geschlechterparität und Gerechtigkeit wichtige Elemente in der ökumenischen Reaktion auf HIV/AIDS sein müssen.
17. Rassismus: Ebenfalls im September 2001 empfahl der Exekutivausschuss dem ÖRK, einen Aufruf an alle Mitgliedskirchen zu erlassen, die Gelegenheit zu ergreifen und sich kontinuierlich und eindeutig dafür einzusetzen, dass den Opfern des Rassismus Gerechtigkeit widerfährt.
18. Dekade zur Überwindung von Gewalt: Im September 2001 erörterte der Ausschuss den Bericht über die Dekade zur Überwindung von Gewalt unter dem Eindruck der dramatischen Gewaltakte, die am 11. September in den Vereinigten Staaten verübt worden waren. Er wies darauf hin, dass die Dekade in dem gegenwärtigen Klima von Angst und Hass zu einem prophetischen Zeichen der Hoffnung und Solidarität werden müsse. Der Ausschuss begrüßte die Empfehlung der Referenzgruppe für die Dekade, die sich für die Veröffentlichung eines Handbuches für ein breites Publikum ausgesprochen und das Modell der “lebendigen Briefe” empfohlen hatte, wann immer eine Situation eine ökumenische Präsenz an der Seite von Menschen in Not und Konflikt erforderlich macht. Die Gruppe hatte ferner empfohlen, der ÖRK solle die Möglichkeit eines internationalen Netzwerks “Partner für den Frieden” prüfen, das in verschiedenen Teilen der Welt zwischen Ortsgemeinden und Kirchen sowie anderen Glaubensgemeinschaften geknüpft werden könnte.
19. Studiengruppe zur Mitgliedschaft: Gleichzeitig nahm der Exekutivausschuss mit Anerkennung den Bericht über die Beziehungen zur Mitgliedschaft entgegen und schloss sich dem Vorschlag der Studiengruppe zur Mitgliedschaft an, die Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen bis zur Zentralausschusstagung 2003 auszusetzen.
20. Die Sonderkommission: Der Ausschuss war sich ebenfalls einig, dass die Frage des gemeinsamen Gebets eine der zentralen Fragen auf der Tagesordnung der Sonderkommission ist. Dem Zentralausschuss 2002 wir ein Schlussbericht über die Arbeit der Sonderkommission vorgelegt werden.
21. Im Blick auf die Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im Rat und die Studiengruppe zur Mitgliedschaft äußerte sich der Exekutivausschuss auf seiner Tagung im Februar 2002 überzeugt davon, dass die Ergebnisse ihrer Arbeit dazu beitragen werden, eine bessere Qualität der Beziehungen innerhalb der Gemeinschaft des ÖRK zu erreichen und die institutionellen Implikationen des Konsultationsprozesses für ein “Gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Vision” sichtbarer zu machen.
Zentralausschuss
22. Neue Mitglieder des Zentralausschusses, der Kommissionen und Beratungsgruppen: Auf seiner Tagung im September 2001 beschloss der Exekutivausschuss, dem Zentralausschuss folgende Namen zu empfehlen: Pfr Pakoa B. Maraki, Presbyterianische Kirche von Vanuatu, an Stelle von Pfr Ruben Magekon im Zentralausschuss; Pfrin Robina Winbusch, Presbyterianische Kirche, USA, an Stelle von Pfr Eugene Turner in der Sonderkommission; Wendy McFadden, Kirche der Brüder, an Stelle von Randy Naylor in der Beratungsgruppe für Kommunikationsangelegenheiten.
23. Im September 2001 billigte der Exekutivausschuss Pläne für eine Feier zur 75. Wiederkehr der ersten Tagung von Glauben und Kirchenverfassung. Die Gedenkfeier ist für den 25. August 2002, während der nächsten Tagung des Zentralausschusses, geplant.
24. Im Februar 2002 unternahm der Exekutivausschuss die notwendigen Schritte, die es dem Zentralausschuss ermöglichen, Beschlüsse zum Veranstaltungsort und zur allgemeinen Gestaltung der Neunten Vollversammlung des ÖRK zu fassen.
25. Verfahren für die Wahl des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin
Auf seiner Tagung im September 2001 empfahl der Exekutivausschuss, das bestehende Verfahren beizubehalten (s. Zentralausschuss-Protokoll 1987, Anhang V, und 1992 (engl.), Anhang III). Klarere Richtlinien sind allerdings für die angestrebte Repräsentation von Frauen, jungen Menschen und orthodoxen Kirchen sowie für die regionale und konfessionelle Ausgewogenheit im Auswahlausschuss erforderlich.
26. Im Februar 2002 klärte der Exekutivausschuss die Verfahrensweise für die Einleitung des Suchprozesses nach einem neuen Generalsekretär bzw. Generalsekretärin, und im Juni 2002 beschlossen die leitenden Amtsträger/innen Schritte zur Überarbeitung der Stellenbeschreibung des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin, die dem Exekutivausschuss zur Beratung unterbreitet und dann an den Auswahlausschuss weitergeleitet wird.
Mitarbeiterstab
27. Im September 2001 ermächtigte der Exekutivausschuss die leitenden Amtsträger/innen, Mitarbeiterstellen zu besetzen, die noch vor seiner nächsten Tagung besetzt werden müssen. Der Ausschuss beschloss die Ausschreibung folgender offener Stellen: Referent/in im Generalsekretariat sowie verantwortliche/r Web-Redakteur/in und verantwortliche/r Redakteur/in im Arbeitsbereich Kommunikation.
28. Im Dezember 2001 ernannten die leitenden Amtsträger/innen zwei neue Mitarbeiter: Pfr Theodor Gill als verantwortlichen Redakteur im Arbeitsbereich Kommunikation und Pfrin Sabine Udodesku als Referentin im Generalsekretariat. Ferner beschlossen sie die Ausschreibung der folgenden offenen Stellen: Referent/in und Koordinator/in des Teams für internationale Beziehungen, Referent/in für Bildung und ökumenische Ausbildung sowie Verlagsleiter/in.
29. Auf seiner Tagung im Februar 2002 billigte der Exekutivausschuss die Ernennung zweier Stabsmitglieder: Pfr Olivier Schopfer von der Protestantischen Kirche in Genf wurde zum verantwortlichen Web-Redakteur und Peter Weiderud von der Kirche von Schweden zum Koordinator des Teams für internationale Beziehungen ernannt.
30. Er nahm mit Anerkennung auch ein Dokument mit den Ergebnissen der Auswertung der Aktivitäten des ÖRK von 1999 bis 2001 entgegen, die von Stabsmitgliedern auf halbem Weg zur nächsten Vollversammlung durchgeführt worden ist, und billigte die neue Fassung der Personalordnung.

