Dokument n° PIC 03Angenommen

Bericht des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten : Einleitung


Der folgende Bericht wurde der Vollversammlung vorgelegt und von ihr entgegengenommen. Die darin enthaltenen Beschlussfassungen wurden vom Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten vorgeschlagen und von der Vollversammlung im Konsens gebilligt. Abweichende Meinungen von Vollversammlungsdelegierten erscheinen als Endnoten.

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten war gebeten worden, Entwürfe für fünf Erklärungen und einen Protokollpunkt zu überarbeiten, die zuvor im Rahmen mehrerer Konsultationen und Beratungen verfasst und vom Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung am 13. Februar 2006 gebilligt worden waren. Es handelt sich um folgende Texte:  

  1. Erklärung zu Lateinamerika
  2. Erklärung zur Schutzpflicht
  3. Erklärung über Terrorismus, Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung
  4. Erklärung zur Reform der Vereinten Nationen
  5. Erklärung zu Wasser
  6. Protokollpunkt zur Abschaffung von Atomwaffen

Des Weiteren wurden dem Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten innerhalb der vorgeschriebenen 24 Stunden nach der Ankündigung des Vorschlags des Exekutivausschusses von Vollversammlungsteilnehmenden sieben Vorschläge zu Erklärungen unterbreitet, die von jeweils mindestens zehn Mitgliedskirchen unterstützt wurden. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Vorschläge unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze und Kriterien für Beschlussfassungen zu öffentlichen Angelegenheiten seitens der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen schlägt der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten  

  • einen Protokollpunkt zur gegenseitigen Achtung und Verantwortung und zum Dialog mit Menschen anderen Glaubens vor.  

Im Hinblick auf die sechs anderen Vorschläge und Themen hielt der Ausschuss folgende Maßnahmen für geeigneter: 

Frauenhandel 

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zum Problem des Frauenhandels entgegen, der mit der Bitte verbunden war, ganz besonders die im Juni 2006 in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft im Auge zu behalten, während der möglicherweise zehntausende von Prostituierten, vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa, nach Deutschland gebracht werden. 

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten wies darauf hin, dass der ÖRK-Zentralausschuss auf seiner Tagung vom 15. – 22. Februar 2005 eine Erklärung über entwurzelte Menschen mit dem Titel „Die Praxis der Gastfreundschaft in einer Zeit neuer Migrationsformen“ angenommen hatte. In dieser Erklärung hieß es, Menschenhandel sei eine neue Migrationstendenz, zu der „das Anwerben und/oder der Transport von Menschen unter Einsatz von Gewalt, andere Formen von Zwang sowie irreführende Informationen zum Zweck wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung (z.B. durch Zwangsprostitution und Schuldknechtschaft) gehören. Opfer des Menschenhandels sind oft in einer sklavenähnlichen Lage und werden daran gehindert, über ihren Aufenthalt und ihr Schicksal zu bestimmen. Frauen und Kinder sind dem Menschenhandel ganz besonders ausgesetzt.“ In der Erklärung wird den Kirchen empfohlen, „Handel mit Menschen – und besonders mit Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – zu bekämpfen; mit Regierungen, Kirchen und einschlägigen Nichtregierungs-organisationen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass den Opfern von Menschenhändlern die notwendige Behandlung und Achtung zuteil wird; und gegen Versuche von Regierungen zu protestieren, die Tatsache des Menschenhandels für eine weitere Einschränkung der Einwanderung zu nutzen.“

In den Regionen sind Folgemaßnahmen zum Menschenhandel beschlossen und von einigen Mitgliedskirchen aufgegriffen worden. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt, dass der Generalsekretär und der Stab des ÖRK mit ihren regionalen und internationalen Kontakten zusammenarbeiten und auch weiterhin die Lage beobachten, die Mitgliedskirchen unterstützen und geeignete Maßnahmen ergreifen. 

Armut

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zu einer Erklärung über Armut entgegen. Die Armut ist in der Tat eines der großen Probleme der heutigen Welt, und die Bekämpfung der Armut ist eine der Prioritäten des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der ÖRK hat auf seiner Achten Vollversammlung in Harare mit Nachdruck erklärt, dass „die Realität einer ungleichen Verteilung von Macht und Reichtum, von Armut und Ausgrenzung (…) eine Herausforderung für die billige Rhetorik von einer globalen Gemeinschaft (darstellt)“. Das Fehlen eines überzeugenden ethisch-moralischen Ansatzes für die Auseinandersetzung mit Armut ist in den Augen Gottes eine Sünde. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten ist der Auffassung, dass die Armut in unserer Welt eine Herausforderung ist, der sich die Kirchen und die gesamte ökumenische Gemeinschaft im 21. Jahrhundert stellen müssen, und zwar gezielt und kontinuierlich. 

Angesichts der Auswirkungen der Armut auf das Leben der Kinder Gottes unterbreitet der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten der Vollversammlung drei Erklärungen, die auf das Problem der Armut eingehen. In diesen Erklärungen, die nach zahlreichen Konsultationen und Beratungen verfasst worden sind, werden die Kirchen und Regierungen aufgerufen, die verschiedenen Ursachen von Armut in der Welt anzugehen. Die Erklärungen zu Wasser, zu Lateinamerika und zur Reform der Vereinten Nationen gehen nachdrücklich und konkret auf das Thema Armut und auf Möglichkeiten der Armutsbekämpfung in verschiedenen Kontexten ein. 

Inhaftierung des orthodoxen Erzbischofs in Skopje (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm den Vorschlag entgegen, die Inhaftierung des Erzbischofs Jovan von Ohrid, Metropolit von Skopje (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), zu verurteilen. Mit Bezug auf die Lage Erzbischof Jovans hat der Ökumenische Rat der Kirchen S.E. Branko Crvenkovski, dem Präsidenten der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, am 31. August 2005 ein Schreiben übermittelt, in dem er seiner großen Besorgnis über die Inhaftierung Ausdruck gibt und die Auffassung des ÖRK bekräftigt, dass eine zwischenkirchliche Meinungsverschiedenheit durch Gespräch und Dialog beigelegt und eine gerichtliche Klärung nur als letztes Mittel betrachtet werden sollte. 

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt dem Generalsekretär und dem Stab, die Lage weiterhin aufmerksam zu beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Schutz diskriminierter Mitgliedskirchen des ÖRK1

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zum Schutz diskriminierter Mitgliedskirchen des ÖRK entgegen, der insbesondere auf die ungarischsprachigen Minderheitskirchen in Ostmitteleuropa (Serbien-Montenegro, Rumänien, Slowakei, Ukraine) Bezug nimmt. 

Zur besonderen Situation dieser Minderheiten nahm der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten den Bericht des Zentralausschusses vom Februar 2005 zur Kenntnis, in dem die Situation in der Vojvodina in Serbien-Montenegro als Angelegenheit, die Anlass zu großer Sorge gibt, behandelt wurde. In letzter Zeit haben mehrere kirchliche und staatliche Delegationen die Region besucht. Der Programmreferent des ÖRK für Europa besuchte Serbien-Montenegro im April 2005 und kam mit führenden Persönlichkeiten der Minderheitskirchen zusammen. Darüber hinaus verfolgen der Regionalreferent und die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten die allgemeine Situation in der Region weiter, unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Minderheiten im Licht der ÖRK-Leitlinie, nach der der Achtung der Menschenrechte für alle und der Einheit zwischen den verschiedenen Mitgliedskirchen in der Region Priorität eingeräumt wird. Gegebenenfalls werden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen eingeleitet. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt, dass die CCIA und der Programmreferent für Europa in Kontakt mit der Konferenz Europäischer Kirchen die Entwicklungen in der Region verfolgen und bei Bedarf weitere Schritte erwägen.

Auch allgemeiner betrachtet, lässt der Vorschlag die Probleme von Verfolgung, Diskriminierung und Unterdrückung von Mitgliedskirchen des ÖRK deutlich werden. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten bekräftigt, dass die Unterstützung von Mitgliedskirchen in solchen Situationen und das Handeln im Auftrag der gesamten ÖRK-Gemeinschaft zentrale Aufgaben der Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten sind; wann immer eine solche Situation entsteht, wird der ÖRK Mitglieder der Gemeinschaft schützen und die Probleme bei Kontakten zu Regierungen sowie zwischenstaatlichen Konferenzen ansprechen. 

Indigene Völker und Sprachverlust

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag für einen Protokollpunkt zu indigenen Völkern und Sprachverlust entgegen. Auf seiner Tagung im Februar 2005 in Genf hatte der Zentralausschuss des ÖRK eine Erklärung zu den Menschenrechten und Sprachen indigener Völker abgegeben. In diesem Dokument rief der Zentralausschuss die Mitgliedskirchen dazu auf, darauf zu drängen, dass die UNO das Jahr 2006 oder eines der dauf folgenden Jahre zum Internationalen Jahr indigener Sprachen erklärt, an ihre Regierungen zu appellieren, alle Gesetze abzuschaffen, die indigene Sprachen diskriminieren, und dafür zu sorgen, dass der Druck auf indigene Sprachen im Bildungs- und Gesellschaftssystem abgebaut wird, sowie sich aktiv um die Einhaltung internationaler Übereinkommen und Verträge über das Grundrecht aller Menschen auf die Anwendung ihrer ererbten Sprache zu bemühen. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten sieht die hier erwähnte Erklärung des Zentralausschusses vom Februar 2005 als wichtig und relevant an und bittet die Kirchen, nach praktischen Wegen zu suchen, wie sie auf diese weltweite Krise reagieren können, wie sie Aufmerksamkeit auf das kritische Problem des Sprachverlusts lenken und sowohl lokal als auch international zu Lösungen beitragen können. Der Zentralausschuss erinnert die Kirchen und die Christliche Gemeinschaft daran, dass die Vielfalt der gesprochenen Sprachen als Zeichen der Fülle des Geistes Gottes in der Apostelgeschichte (Kap. 2) und als integraler Teil der Vision von der Anbetung vor dem Thron Gottes in der Offenbarung (7,9) erwähnt wird. Diese Ansichten sind auch dem Ausschuss für Programmrichtlinien der Vollversammlung vorgebracht worden. 

Friedliche Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag für eine Erklärung zur Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel entgegen. Während des Koreakriegs, als die Halbinsel geteilt war, übernahm der ÖRK die Position der UNO, welche die gesamte Schuld auf die Demokratische Volksrepublik Korea schob, was schweres Leid für das koreanische Volk mit sich brachte. 

Der Ökumenische Rat der Kirchen verfolgte die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel auch weiterhin. Im Oktober 1984 organisierte der ÖRK auf Bitten der koreanischen Kirchen eine Friedenskonsultation in Nordostasien, bei der es unter anderem um Frieden für die koreanische Halbinsel und ihre Bewohner sowie um die Wiedervereinigung des Landes ging. Diese Konsultation fand in Tozanso (Japan) statt. 

Im Anschluss an die Tagung in Tozanso gab es mehrere Besuche von Mitgliedern der Führungsgremien des Bundes der Koreanischen Christen (KCF) und des Nationalen Kirchenrates in Korea (NCC-K) im schweizerischen Glion. Diese Tagungen wurden in Kyoto und Macau fortgesetzt. Der ÖRK arbeitete zusammen mit den Kirchen in Korea einen Rahmen für die Vereinigung aus. In den 1980er und 1990er Jahren gab es Besuche und Austauschprogramme zwischen Mitgliedskirchen in Kanada, den USA und der Demokratischen Volksrepublik Korea, bei denen es auch zu Begegnungen mit getrennten Familien kam. 

Der ÖRK beobachtet die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel, einschließlich der Sechs-Parteien-Gespräche, weiter. Im letzten Jahr sprach sich die Korea-Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des NCC-K, des KCF, des Nationalen Kirchenrates in Japan, der Asiatischen Christlichen Konferenz und des ÖRK zusammensetzt, erneut für die Sechs-Parteien-Gespräche aus und erklärte sich bereit, die bilateralen Beziehungen zwischen Nord- und Südkorea sowie die Vorschläge im Rahmen der Sonmnenscheinpolitik weiter zu verfolgen.  

Im September 2004 gab der ÖRK-Exekutivausschuss auf seiner Tagung in Seoul eine Erklärung zur Wiedervereinigung ab, in der es auch um Menschenrechte und um die nukleare Frage ging. Der ÖRK wird die Entwicklungen weiter beobachten und erforderliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedskirchen in Korea einleiten. 

Beschlussfassung: 

Die Neunte Vollversammlung billigt die Reaktionen des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten im Blick auf die Anträge auf zusätzliche Erklärungen. 


1 Die Delegation der Serbischen Orthodoxen Kirche äußerte eine abweichende Meinung, mit der sie der Formulierung des Absatzes widersprach.