Gottesdienst zur Erneuerung der Verpflichtung bei der 8. Vollversammlung, Harare 1998.

Erneuertes Bekenntnis der Mitgliedskirchen zur Mitwirkung im ÖRK

The governing bodies established by the WCC's constitution are the means of ensuring that the activities undertaken by the Council as an institution are attuned to the needs and concerns of its member churches and ecumenical partners.

Den fünfzigsten Jahrestag der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen nahmen die Kirchen zum Anlass, sich auf der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend von neuem der ökumenischen Vision zu verpflichten und ihre Mitarbeit im ÖRK zu vertiefen.

Die von der Verfassung des ÖRK eingesetzten Leitungsorgane sollen sicherstellen, dass sich die Aktivitäten, die der Rat als Institution unternimmt, im Einklang mit den Bedürfnissen und Anliegen seiner Mitgliedskirchen und ökumenischen Partner befinden.

Die Leitungsorgane sollten so funktionieren, dass sie:

  • eine maximale Repräsentation und Partizipation der Mitgliedskirchen gewährleisten und für Transparenz in der Bestimmung der programmatischen Ausrichtung sowie bei der Entscheidungsfindung sorgen;
  • die Stimmen aller berücksichtigen und nicht nur derer, die aufgrund ihrer kulturellen Herkunft, Sprache, Ausbildung oder Erfahrung in einer weltweiten Organisation privilegiert sind;
  • der Reflexion und Beratung über die zentralen Anliegen, denen sich die Kirchen in der Welt heute gegenübersehen, Priorität vor institutionellen Belangen einräumen;
  • ständig auf theologische Kohärenz und Koordinierung der Aktivitäten des ÖRK achten, statt ein Forum für die Vertretung bestimmter Interessen und Anliegen zu sein;
  • Beziehungen mit Kirchen herstellen und vertiefen, die nicht Mitglieder im ÖRK, aber offen für die ökumenische Gemeinschaft sind;
  • die Leitungsinstanzen in den Mitgliedskirchen anregen, ökumenische Anliegen auf lokaler Ebene aufzugreifen und in ihrem unmittelbaren Umfeld ökumenisch zu handeln.