Verfassung & Satzung
Die Verfassung des ÖRK legt die Basis, die Kriterien für die Mitgliedschaft, Ziele und Funktionen, Vollmacht und Organisation des Rates fest. Seine Satzung regelt im Einzelnen die Funktionen, Zuständigkeiten und Strukturen der verschiedenen Leitungsgremien des Rates, seiner Amtsträger/innen, Ausschüsse, Mitarbeitenden und Partnerorganisationen, die Rolle öffentlicher Erklärungen und die Ordnung der Sitzungen. Verfassung und Satzung des Ökumenischen Rates der Kirchen angenommen auf der Sitzung des Zentralausschusses vom 15. bis 18. Juni 2022.